Hier ist etwas schief gelaufen!

JavaScript scheint deaktiviert zu sein.
Bitte aktivieren Sie JavaScript, um unseren Webauftritt besuchen zu können.

Mann sitzt im Büro am Schreibtisch und schaut auf seinen Computer

Renteninformation zu Ihrer Direktversicherung

Eine Renteninformation senden wir Ihnen mit der Berechnung zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Sie erhalten eine Renteninformation, wenn Sie einen Vertrag mit folgenden Produkten abgeschlossen haben:

Ihre Renteninformation enthält folgende Angaben:
  • Eingezahlte Beiträge in den letzten zwölf Monaten
  • Höhe des Anteilguthabens
  • Tatsächlich angefallene Kosten im Beitragsjahr
  • Möglicher Ablaufwert zum Rentenbeginn
  • Erklärung zum Treuebonus
Antragsservice

Was bedeutet das konkret für Sie?

Wir haben Ihnen eine beispielhafte Renteninformation mit zusätzlichen Erläuterungen der wichtigsten Begriffe zusammengestellt. Wenn Sie mit der Maus über die markierten Begriffe fahren, wird Ihnen eine Erklärung angezeigt.

Bitte beachten Sie:
In manchen Fällen sind die im PDF hinterlegten Funktionen auf mobilen Geräten wie Smartphones oder Tablets eingeschränkt. Unser Tipp: Öffnen Sie das PDF einfach über Ihren PC oder Laptop – dort können Sie alle Funktionen nutzen!

Die wichtigsten Fragen auf einen Blick

Welcher regulatorischen Anforderung ist ein Vertrag der betrieblichen Altersversorgung unterstellt?

Die EbAV-II-Richtlinie des Europäischen Parlaments enthält Regelungen zur Steuerung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Hauptsächlich geht es dabei um die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden, den sogenannten Versorgungsanwärtern.

Die Vorgaben der EbAV-II-Richtlinie wurde in das nationale Recht umgesetzt, besonders im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).

Unter die EbAV-II-Richtlinie fallen alle Verträge, die als Direktversicherung geführt werden.

Ich habe einen Beitrag für das vorangegangene Jahr nachgezahlt bzw. eine Zuzahlung geleistet. Warum sind die Beträge bei den gezahlten Beiträgen nicht aufgeführt?

Wenn Sie Beiträge rückwirkend in einem folgenden Kalenderjahr zahlen, erscheinen sie nicht in der Summe der gezahlten Beiträge. Das gilt auch für Zuzahlungen zu bestehenden Verträgen, wenn die Zuzahlung erst im folgenden Jahr verbucht wird. Diese Beiträge und Zuzahlungen werden jedoch in der nächsten Jahresinformation im Vertragsguthaben berücksichtigt.

Warum ist der Wert des angepassten Anteilguthaben bzw. der Unitised-With-Profits-Wert (UWP-Wert) niedriger als der tatsächliche Wert?

Sind die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den geglätteten Wert oder den tatsächlichen Wert, je nachdem welcher der beiden Werte höher ist. Sind sie nicht erfüllt, gilt der geringere der beiden Werte. Diesen je nachdem höheren oder niedrigeren Wert nennen wir angepasstes Anteilguthaben (UWP-Wert).

Sie haben generelle Fragen zu Ihrer Jährlichen Information?

Allgemeine Fragen, beispielsweise zu der Wertentwicklung und anderen Begrifflichkeiten, haben, wir Ihnen übersichtlich in einem FAQ zusammengetragen.

Jetzt FAQ ansehen

Wir konnten Ihre Fragen nicht klären?

Ihr Vermittler steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Renteninformation.