Auch wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, können Sie die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung weiter nutzen. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Wenn Sie den Arbeitgeber wechseln, haben Sie mehrere Möglichkeiten, auch künftig von der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu profitieren: Ihren Vertrag können Sie entweder auf den neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortführen.
Am einfachsten ist es, wenn der neue Arbeitgeber die bAV übernimmt. Denn dann ändert sich für Sie nichts. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihr bisher angespartes Kapital (Übertragungswert) auf die bAV-Lösung des neuen Arbeitgebers zu übertragen. Auf diese Übertragung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Rechtsanspruch:
Falls die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie die bAV auch privat fortführen – sogar mit reduzierten Beiträgen. So stellen Sie sicher, dass Sie weiterhin Kapital für einen abgesicherten Ruhestand aufbauen. Eine Beitragsfreistellung ist selbstverständlich ebenfalls möglich.
Für alle Möglichkeiten bieten wir Ihnen hier die passenden Formulare und Anträge:
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