Sie möchten mit staatlicher Förderung fürs Alter vorsorgen? Mit unserer betrieblichen Altersversorgung kein Problem.
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist für viele ein wichtiger Baustein für eine solide Altersvorsorge. Der größte Vorteil für Sie: mit der bAV sparen Sie Steuern und Sozialabgaben.
Also: Lassen auch Sie sich Ihre Rente vom Staat aufbessern! Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Sie sind auf der Suche nach einer flexiblen bAV-Lösung? Mit GENERATION business haben Sie immer die Wahl:
Sichern Sie zusätzlich zur Altersrente den Verlust Ihrer Arbeitskraft finanziell ab. Die Kosten und die Versicherungsleistung bleiben über die gesamte Laufzeit garantiert. Im Versicherungsfall zahlen wir Ihnen eine monatliche Rente.
Falls Sie bedingungsgemäß berufsunfähig werden, zahlen wir für Sie die Beiträge.
Der Gesetzgeber hat verschiedene Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung geschaffen. Wir bieten Ihnen diese drei an:
In der Regel werden diese in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage eingesetzt.
Bei der Entgeltumwandlung zahlen Sie Teile Ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag, meist in eine Direktversicherung. So sparen Sie bis zu einer bestimmten Höhe Steuer- und Sozialabgaben. Zusätzlich muss sich der Arbeitgeber mit einem Zuschuss beteiligen. Mit einem geringen Eigenaufwand können Sie so ein sattes Polster fürs Alter ansparen.
Die Fakten auf einen Blick
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Die betriebliche Altersversorgung bietet zusätzlich zu der gesetzlichen Rente eine finanzielle Absicherung. In der Regel erfolgt diese Altersversorgung im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber zahlt hierauf noch einen Zuschuss, wenn er durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart. Die Beiträge werden direkt aus Ihrem Bruttogehalt in den Vertrag eingezahlt. Dabei sparen Sie Steuern und gegebenenfalls Sozialversicherungsabgaben. Die Leistungen werden erst im Ruhestand versteuert. Unter Umständen müssen Sie darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Abgaben sind in der Regel geringer als die Ersparnis.
Grundsätzlich richtet sich der Beitrag für die Altersversorgung nach dem Bedarf. Also wie hoch ist die Differenz zwischen der bestehenden Altersversorgung, z. B. der gesetzlichen Rente und Ihrem Einkommen. Mit dem GENERATION business können Sie bereits ab einem monatlichen Beitrag von 20 € für das Alter vorsorgen.
Durch sie verpflichtet sich der Arbeitgeber, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen umzuwandeln. Der Arbeitgeber verspricht also ebenso wie bei der Leistungszusage eine Versorgungsleistung. Aus dem Versprechen, einen bestimmten Betrag an einen Versorgungsträger abzuführen, errechnet sich somit die entsprechende Leistungsverpflichtung. Üblicherweise wird diese Zusageart bei den versicherungsförmigen Durchführungswegen verwendet.
Die Rente berechnet sich in der Regel aus dem Beitrag, welchen Sie und Ihr Arbeitgeber für Ihre Altersversorgung aufwenden. Oftmals sind die Leistungen an eine Versicherung gebunden, zum Beispiel in Form einer Direktversicherung oder als Rückdeckungsversicherung für eine Unterstützungskassenversorgung. Der Staat fördert dies mit Steuer- und Sozialabgabenersparnissen. Die Leistungen werden erst im Ruhestand versteuert. Unter Umständen müssen Sie darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Diese Abgaben sind in der Regel geringer als die Ersparnis.
Viele Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig an der betrieblichen Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer. Bei Entgeltumwandlungen ist der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtet, einen Zuschuss zu zahlen. Dabei gilt: Spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung, muss er einen Zuschuss zahlen.
Wenn die Beiträge zu einem bAV-Vertrag direkt aus Ihrem Bruttogehalt finanziert werden, spricht man von einer „Entgeltumwandlung“. In diesem Fall sparen nicht nur Sie Steuern und Sozialabgaben, auch Ihr Arbeitgeber spart dabei Sozialversicherungsbeiträge. Haben Sie sich für eine Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung entschieden und diese beginnt nach dem 1. Januar 2019, dann ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet einen Zuschuss zu Ihrer Altersversorgung beizusteuern, sofern er, wie beschrieben, Sozialversicherungsbeiträge spart. Haben Sie bereits vor dem 1. Januar 2019 mit Ihrer Entgeltumwandlung im Rahmen einer Direktversicherung begonnen, dann erhalten Sie spätestens seit dem 1. Januar 2022 den oben genannten Zuschuss. Das bedeutet für Sie: höhere Leistungen im Alter.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet 15 % des Betrags, welchen Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlen, als Zuschuss in den Vertrag einzuzahlen. Dies gilt allerdings nur, wenn auch tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge gespart werden und auch nur maximal in der Höhe dieser Ersparnis. In den meisten Fällen liegt diese Ersparnis beim Arbeitgeber bei ca. 20 % des Betrags, welchen Sie im Rahmen der Entgeltumwandlung aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlen. Dann sind die genannten 15 % als Zuschuss zu gewähren.
Nein, der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss ist nur in den „versicherungsförmigen“ Durchführungswegen zu gewähren. Dies sind neben der Direktversicherung die Pensionskasse und der Pensionsfonds.
Wenn Sie einen monatlichen Beitrag unter 604 € im Jahr 2024, 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG), anlegen möchten, ist eine Direktversicherung gut geeignet, um Steuern zu sparen und gleichzeitig fürs Alter vorzusorgen. Möchten Sie mehr Geld anlegen, empfiehlt es sich, zusätzlich die Unterstützungskasse oder die Pensionszusage als Durchführungsweg zu wählen. Dort ist die Einzahlung praktisch unbegrenzt möglich.
Mit verschiedenen Zusatzoptionen können Sie schon bei Antragstellung die finanziellen Risiken eines Ausfalls durch eine Berufsunfähigkeit absichern. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzoption erhalten Sie eine laufende Rente, sobald Sie gemäß der Versicherungsbedingungen berufsunfähig werden. Zudem übernimmt der Versicherer die Beitragszahlung für Sie, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Diese Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit kann auch gesondert vereinbart werden. Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie sich um Ihre Altersrente aus der bAV keine Sorgen machen. Sie erhalten zu Rentenbeginn auch dann die vereinbarte Leistung.
Wenn Sie aufgrund der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung erhalten, können Sie diese im Rahmen gewisser Höchstbeträge als Einmalbeitrag in die Direktversicherung einzahlen. Hierfür gibt es eine Berechnungsformel: 4 % der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) x Anzahl der Jahre, in denen das Arbeitsverhältnis bestanden hat (maximal 10 Jahre).
Abfindung eines Arbeitsverhältnisses nach 7 Jahren Betriebszugehörigkeit in Höhe von 60.000 €
3.624 € (4 % der BBG in 2024) x 7 = 25.368 €. Dieser Betrag kann steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Für Zeiten ohne Entgelt, z. B. aufgrund von Sabbatjahr, Auslandsaufenthalt oder Elternzeit, können Sie durch eine Nachzahlung den Aufbau Ihrer bAV-Rente sichern – und das steuerfrei. Wichtig ist bei dieser Regelung nur Kalenderjahre zu berücksichtigen, in denen ganzjährig im Inland kein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen wurde. Zur Berechnung des steuerfreien Nachzahlungsbetrags werden je Kalenderjahr 8 % der allgemeinen Rentenversicherung West (BBG) (maximal 10 Kalenderjahre) zugrunde gelegt.
Auslandsstudium von 2 ganzen Kalenderjahren.
7.248 € (8 % der BBG in 2024) x 2 = 14.496 €. Dieser Betrag kann steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden.
Der Staat fördert die betriebliche Altersversorgung mit Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen, um die Versorgung der Bevölkerung im Alter sicherzustellen. Hierfür setzt er unter anderem fest, dass das angesparte Vermögen erst ab 62 ausgezahlt werden darf. Dies soll gewährleisten, dass es auch tatsächlich im Alter zur Verfügung steht und nicht vorzeitig für den Konsum ausgegeben wird. Man orientiert sich hierbei an dem frühestmöglichen Rentenbeginn bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Sobald Sie aus einem Unternehmen ausscheiden, wird ein Direktversicherungsvertrag auf Sie übertragen. Sollten Sie dann keinen neuen Arbeitgeber finden, können Sie die Beiträge in unveränderter Höhe selber weiterbezahlen. Sie können die Beiträge auch reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Bei Pensionszusagen und Unterstützungskassenversorgungen ist in der Regel eine private Weiterführung nicht möglich.
Bei einem Jobwechsel kann der neue Arbeitgeber in allen Durchführungswegen die bAV übernehmen. Wenn er das nicht machen möchte, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, das angesparte Kapital auf die bAV-Lösung, die der neue Arbeitgeber vorsieht, zu übertragen. Sollte eine Übernahme oder Übertragung nicht möglich sein, können Sie bei einer Direktversicherung den bestehenden Vertrag mit privaten Beitragszahlungen weiterführen. Natürlich ist es auch möglich, den Vertrag beitragsfrei weiterlaufen zu lassen und nur das Angebot des neuen Arbeitgebers zu nutzen. Im Durchführungsweg Pensionszusage und Unterstützungskasse ist in der Regel eine private Weiterführung nicht möglich. In diesen Fällen wird die bAV beitragsfrei fortgeführt.
Damit Geringverdiener mehr Chancen zum Aufbau einer ausreichenden Vorsorge erhalten, ist mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetzt (BRSG) ein pauschaler Freibetrag auf die Grundsicherung eingeführt worden. Das bedeutet, dass Renten aus zusätzlicher geförderter Altersversorgung bis zu diesem Betrag nicht auf die Leistungen aus der Grundsicherung angerechnet werden. Die Höhe des Freibetrags wird darüber hinaus regelmäßig angepasst. Auch Geringverdiener können sich damit also eine zusätzliche Rente sichern.
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