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Portrait einer lächelnden Geschäftsfrau im Büro

Berufsunfähigkeitsschutz

Auf unseren Berufsunfähigkeitsschutz können Sie sich in schwierigen Situationen verlassen: Wir sichern Sie bei Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ab.

Wenn Sie nicht mehr arbeiten können, erhalten Sie einen Ausgleich für Ihren Einkommensausfall. Denn vom Staat ist trotz Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung wenig zu erwarten. Also besser vorsorgen und auf unseren Berufsunfähigkeitsschutz vertrauen.

Die Arbeitskraft rechtzeitig absichern

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Voller Versicherungsschutz ab dem 1. Tag – weltweit

Egal ob auf dem Weg zur Arbeit, auf der Arbeit, in der Freizeit oder im Urlaub – bei uns sind Sie versichert. Ab dem ersten Tag haben Sie vollen Versicherungsschutz – ohne Wartezeit.

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Leistung ab Pflegegrad 2

Die Situation, zum Pflegefall zu werden und finanziell von anderen abhängig zu sein, wäre für Sie unerträglich? Auch wenn Sie zum Pflegefall ab Pflegegrad 2 in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden, leisten wir.

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Arbeitsunfähigkeit als Zusatzoption​

Sie sind bereits​ 6 Monate krankgeschrieben oder werden mindestens​ 6 Monate ununterbrochen arbeitsunfähig​ sein? Dann​ zahlen wir Ihnen eine Rente in Höhe der BU-Rente für bis zu insgesamt maximal 36 Monate.​

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Flexible Gestaltung

Und wenn sich Ihre Lebenssituation ändert, können Sie Ihren BU-Schutz auf Wunsch bei insgesamt 21 Nachversicherungsgarantien einfach anpassen – ohne erneute Gesundheitsprüfung.

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Immer die beste Prämie​

Durch die Günstigerprüfung stellen wir bei einem Berufswechsel sicher, ob Sie preislich besser gestellt werden können. Eine Verschlechterung ist ausgeschlossen.

Unterlagen zum Thema

Kundenflyer – Berufsunfähigkeitsschutz Versicherungsbedingungen – Berufsunfähigkeitsschutz Musterbeispielrechnung – Berufsunfähigkeitsschutz

Die Fakten auf einen Blick

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung, auf die Verlass ist.

Davon profitieren Sie
  • Weltweiter Versicherungsschutz ab dem ersten Tag.
  • Keine abstrakte Verweisbarkeit: Zahlung der BU-Rente auch dann, wenn Sie einen anderen Beruf ausüben könnten.
  • Planbarer Beitrag: Fest vereinbarter Beitrag bis zum Ende des Berufslebens.
  • Arbeitsunfähigkeit als Zusatzoption mit einer Rente in Höhe der BU-Rente für bis zu insgesamt maximal 36 Monate.
  • Leistung ab Pflegegrad 2: Zahlung der Rente auch dann, wenn Sie zum Pflegefall in der gesetzlichen Pflegeversicherung werden.
  • Flexibel: Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung bei 21 Ereignissen anpassen, z.B. Heirat oder Beendigung der Elternzeit.
  • Immer die beste Prämie durch unsere Günstigerprüfung bei Berufswechsel.
  • Überbrückungshilfe für gesetzlich und privat Krankenversicherte.
  • Erfolgreiche Reha-Maßnahme: Wir übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Reha-Maßnahme bis zum 6-Fachen Ihrer BU-Rente, soweit diese nicht von Dritten übernommen werden.
  • Sie wollen nach einem Leistungsfall zurück ins Berufsleben? Mit unserer Wiedereingliederungshilfe unterstützen wir Sie dabei.
  • Wenn es finanziell eng wird: Nutzen Sie die Beitragsstundung bei vollem Versicherungsschutz.

Wir sagen Danke

Dieses Jahr haben wir viel zu feiern. Denn viele unserer Tarif- und Investmentlösungen bestehen schon seit 2 Jahrzehnten. Wenn das nicht Grund zum Feiern ist, oder? Wir möchten deswegen Danke sagen und haben für Sie eine ganz besondere Jubiläumsaktion ins Leben gerufen.

Geschäftsfrau steht im Büro und lehnt mit überkreuzten Armen an der Wand
Risikovorsorge – wir helfen Ihnen!

Sie wollen mehr darüber wissen, wie Sie das Risiko Berufsunfähigkeit finanziell abfedern können? Wie es beim Verlust von Grundfähigkeiten weitergehen kann oder bei einer schweren Krankheit? Nutzen Sie unsere persönliche Beratung.

Beratungsgespräch vereinbaren

Nicht fündig geworden?

Ihre Meinung ist uns wichtig! Wir möchten unser Angebot und unsere Services für Sie verbessern. Ihr Feedback hilft uns dabei. Wir freuen uns, wenn Sie uns dazu 4 Fragen beantworten könnten.

FAQ auf einen Blick

Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Basis für einen Leistungsanspruch gegenüber dem BU-Versicherer ist der zuletzt ausgeübte Beruf. Kann dieser aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall über einen Zeitraum von mindestens 6 Monate nicht mehr ausgeübt werden, sollten Sie mit dem Versicherer schnellstmöglich Kontakt aufnehmen. In unserer BU zahlen wir die versicherte monatliche Rente bereits aus, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf zu 50 % oder mehr nicht mehr ausgeübt werden kann. Über die Berufsfähigkeit hinaus bieten einige Berufsunfähigkeitsversicherungen noch weitere mögliche Leistungsauslöser. Bei der von uns angebotenen BU sind dies z. B. Einstufung in den Pflegegrad 2 oder höher gemäß Sozialgesetzbuch XI, Anspruch auf eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund eines Tätigkeitsverbotes gemäß dem Infektionsschutzgesetz.

Wie lange zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die vereinbarte monatliche Rente wird nach Anerkennung durch Canada Life so lange gezahlt, wie eine Berufsunfähigkeit besteht. Wenn es Ihnen gesundheitlich wieder so gut geht, dass Sie wieder arbeiten gehen bzw. gehen könnten, endet die Leistung. Unabhängig davon endet die Leistung aber spätestens mit dem Erreichen des vereinbarten Endalters. Dieses sollten Sie so wählen, dass ein möglichst nahtloser Übergang in die gesetzliche Rente erfolgt. So vermeiden Sie finanzielle Engpässe, wenn Ihnen etwas passieren sollte. Endet unsere Leistungspflicht, da Sie durch die Teilnahme an einer Fortbildung wieder neue Kenntnisse erlangt und in einen neuen Beruf eingestiegen sind, erhalten Sie von uns eine finanzielle Unterstützung. Wir zahlen Ihnen im Rahmen unserer Wiedereingliederungshilfe zusätzlich 6 Monatsrenten.

Wie wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Die gesetzliche Absicherung, wenn Sie nicht mehr arbeiten gehen können, bietet Ihnen keinen ausreichenden Schutz. Denn die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen keiner Arbeit länger als 3 Stunden täglich nachgehen können – egal welcher Beruf. Aber selbst wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten, wird Ihnen diese nur in den wenigsten Fällen ausreichen, denn die durchschnittliche Höhe belief sich 2017 auf weniger als 800 € im Monat. Demgegenüber zahlt Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung von Canada Life die vereinbarte monatliche Rente bereits aus, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Wie hoch sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Die zu empfehlende Rentenhöhe hängt mit Ihrer persönlichen Situation zusammen. Sind Sie berufstätig, empfiehlt sich eine Rente, die ausreicht, um Ihren aktuellen Lebensstandard zu sichern. Hierbei sollten Sie bestehende private und gesetzliche Absicherungen berücksichtigen. Bei Canada Life können Sie mit unserer Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu 60 % Ihres aktuellen Bruttoeinkommens absichern. Sind Sie noch Schüler, Student oder in Ausbildung können Sie eine monatliche Rente von bis zu 1.500 € versichern. In jedem Fall empfehlen wir eine persönliche Beratung, um Ihren Bedarf individuell zu ermitteln. So versichern Sie die Rente, die Sie brauchen, und zahlen nicht unnötig zu hohe Beiträge. Übrigens! Ein großer Vorteil unserer BU ist, dass Sie nach Vertragsabschluss die Höhe der Rente flexibel anpassen können – und dies ohne erneute Gesundheitsprüfung. Für Schüler, Studenten und Auszubildende kann die Rente etwa nach erfolgreichem Abschluss auf bis zu 2.250 € erhöht werden. Generell bieten wir Ihnen umfangreiche Erhöhungsmöglichkeiten. So können Sie zum 5. und 10. Jahrestag oder z. B. bei Heirat, Immobilienerwerb oder starker Gehaltssteigerung die bisherige BU-Rente Ihrem neuen Bedarf anpassen.

Welche Unterstützung bekomme ich während der gesamten Vertragslaufzeit sowie im Leistungsfall?

Wir unterstützen und beraten Sie gerne während der gesamten Vertragslaufzeit sowie im Leistungsfall, insbesondere bei Fragen

  • zur Beantragung von Leistungen,
  • zum Verfahren der Leistungsprüfung,
  • zum Umfang der Leistungen,
  • zum Nachweis der Berufsunfähigkeit und der Pflegebedürftigkeit,
  • zu den beizubringenden Unterlagen,
  • zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit im Rahmen des Leistungsantrags sowie
  • zur betrieblichen Umgestaltung bei Selbstständigen und
  • zu geeigneten Rehabilitationsmaßnahmen.

Gerne können Sie uns hierzu auch anrufen. Alle erforderlichen Formulare, mit denen Sie Leistungen beantragen können, erhalten Sie direkt von uns.