Neben der Versorgung für Führungskräfte eignet sich unsere Unterstützungskasse vor allem auch als Instrument zur Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung im Mittelstand.
Ein höheres Einkommen ist schön – allerdings führt das auch zu einem höheren Absicherungsbedarf. Wie die Unterstützungskasse diese Lücke bedarfsgerecht schließt, erfahren Sie im Folgenden.
Mit der Kombination einer Direktversicherung und einer Unterstützungskasse kann man die Vorteile der bAV maximal ausnutzen.
Zweiter Job: Eine weitere Chance, das finanzielle Polster fürs Alter aufzubauen. Und das mit Vorteilen vom Staat? Das ist mit der Unterstützungskasse möglich.
Einzahlen statt draufzahlen: Mit einer Unterstützungskasse anstelle einer Gehaltserhöhung profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.
Arbeitnehmer können in eine Direktversicherung maximal 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei einzahlen, aber nur 4% der BBG sind dabei auch sozialversicherungsfrei. Bei der Unterstützungskasse gibt es steuerlich grundsätzlich keine Beschränkung. Aber auch hier gilt bei Entgeltumwandlung, dass die Beiträge nur bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei sind.
Durch die Kombination einer Entgeltumwandlung über die Direktversicherung (Schritt 1) und die Unterstützungskasse (Schritt 2) kann die Sozialversicherungsersparnis aus einer Entgeltumwandlung doppelt genutzt werden (2 x 4 % der BBG).
Insgesamt können so z. B. im Jahr 2024 insgesamt 7.248 € steuer- und sozialversicherungsfrei umgewandelt werden. Das sind 604 € monatlich.
Ein besonderes Einsatzgebiet ist die Versorgung von Führungskräften, denen nach einer Scheidung durch den Versorgungsausgleich eine hohe Versorgungslücke droht. Die Unterstützungskasse als Zusatzbaustein zu einer Direktversicherung ist hier die passende Lösung, um diese Lücke zu schließen und das finanzielle Polster fürs Alter auszubauen.
Immer mehr Menschen haben neben ihrem regulären ersten Arbeitsverhältnis noch einen Nebenjob. Dies trifft auch für viele mitarbeitende Angehörige in Familienbetrieben zu. In der Regel handelt es sich dabei um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Minijob).
Für diese Arbeitnehmer bietet der Gesetzgeber neben der Direktzusage nur die Unterstützungskasse als Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung an.
Von der Direktzusage im zweiten Dienstverhältnis raten die meisten Experten jedoch ab, da trotz der geringen Größenordnungen dieser Zusagen Pensions-rückstellungen in der Bilanz gebildet werden müssen. Die einfach zu verwaltende Unterstützungskasse ist hier oft die bessere Wahl.
Mit einer Gehaltserhöhung können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer motivieren. Allerdings entstehen ihnen dadurch auch höhere Lohnkosten und der Arbeitnehmer muss auf diese die vollen Steuer- und Sozialabgaben leisten.
Mit einer arbeitgeberfinanzierten bAV über eine Unterstützungskasse profitieren beide Seiten.
Der Arbeitgeber senkt damit die Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmer bekommt damit die Chance, das finanzielle Polster fürs Alter weiter auszubauen.
Ein Arbeitnehmer bekommt statt einer Gehaltserhöhung von 2.400 € pro Jahr eine Unterstützungskassenzusage über den gleichen Betrag.
Gehaltserhöhung pro Jahr 2.400 € | Betrag |
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Sozialabgaben Arbeitgeber | 480 € |
Gesamtaufwand Arbeitgeber | 2.880 € |
Nettogehaltserhöhung Arbeitnehmer | 1.200 |
Unterstützungskasse pro Jahr 2.400 € | Betrag |
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Sozialabgaben Arbeitgeber | - |
Gesamtaufwand Arbeitgeber | 2.400 € |
Altersversorgung Arbeitnehmer | 2.400 € |
Der Arbeitgeber spart 480 € pro Jahr an Sozialabgaben.
Beim Arbeitnehmer fließen direkt 2.400 € pro Jahr in die Altersversorgung. Daraus kann sich eine mögliche Kapitalauszahlung von 214.088 € oder eine mögliche lebenslange Rente von 859,43 € ergeben. Im Vergleich dazu würde sich das Nettogehalt anstelle der Unterstützungskasse aufgrund von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben nur um ca. 1.200 € erhöhen.