Sie suchen eine Altersversorgung für Ihre Firmenkunden, mit der sich auch ein hoher Versorgungsbedarf decken lässt – und das mithilfe vom Staat? Dann ist die Unterstützungskasse die beste Wahl.
Die Unterstützerkasse ist eine überbetriebliche, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung zur Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist speziell für die Firmenkunden interessant, die den gesamten Verwaltungs- und Finanzierungsaufwand auslagern möchten. Dabei erteilt der Firmenkunde seinen Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leistet die Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese schließt wiederum mit der Canada Life eine entsprechende Rückdeckungsversicherung ab.
Gesellschafter-Geschäftsführer und Fach- und Führungskräfte können sich eine starke Altersvorsorge aufbauen, indem sie laufende Beiträge in die Unterstützungskasse einzahlen. Anders als bei Pensionszusagen müssen hier in der Bilanz keine Rückstellungen gebildet werden. Auch vor einer Insolvenz sind die Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer geschützt. Dies erfolgt im Rahmen einer privatrechtlichen Verpfändung.
Mitarbeiter profitieren von nahezu unbegrenzten steuerfreien Beiträgen. Nur bei Entgeltumwandlung sind die Beiträge auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) begrenzt. Zusätzlich können Mitarbeiter die Direktversicherung in gleicher Höhe sozialversicherungsfrei nutzen. Zu Rentenbeginn können sie die Fünftelungsreglung als steuerlichen Vorteil anwenden.
Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert.
Canada Life bietet nicht nur den Durchführungsweg der Unterstützungskasse an, sondern hat sogar ihre eigene Unterstützungskasse. Diese ist für Arbeitgeber, die die innovativen bAV-Lösungen von Canada Life in eine „Versicherer-Ukasse“ einbringen möchten. Gegründet wurde die Canada Life Europe Unterstützungskasse e.V. 2008 als erster angelsächsischer Versicherer in Deutschland.