Für Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), Vorstände oder leitende Angestellte verringert eine Umwandlung von Tantiemen/ Sonderzahlungen die Steuerlast deutlich.
Eine Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen. Dabei stellt sie einen Prozentsatz des Umsatzes oder des Gewinns dar. Sonderzahlungen hingegen sind zusätzliche Leistungen, die nicht zwingend an den Unternehmenserfolg gebunden sind und oft als Anerkennung oder Anreiz dienen, wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
Insbesondere für Vorstände, GGF, Geschäftsführer, leitende Angestellte sowie sonstige Besserverdiener ist eine Tantiemenumwandlung sinnvoll. Denn aufgrund einer längeren Ausbildung und eines hohen Einkommens ist hier die Versorgungslücke höher.
Rund 86 % der GmbH-Geschäftsführer in Industrieunternehmen haben Anspruch auf eine Tantieme. Damit erkennt der Arbeitgeber besondere berufliche Leistungen an. Leider wird ein Großteil davon durch die Steuerprogression gemindert. Im schlechtesten Fall bis zu 45 %. Inklusive Soli und Kirchensteuer in der Spitze bis zu knapp 52 %. Deswegen eignen sich Umwandlungen, um die Steuerlast zu reduzieren und gleichzeitig eine hohe Altersversorgung aufzubauen.
Wieso ist es für Ihren Kunden sinnvoll, die Tantieme oder Sonderzahlung für seine Altersversorgung zu nutzen? Ganz einfach: Die Steuerlast verringert sich. Denn wenn die Tantieme oder die Sonderzahlung zum Einkommen dazugerechnet wird, erhöht sich dadurch das zu versteuernde Einkommen. In unserem Beispiel entsteht eine hohe Steuerbelastung von ca. 43 %. Wandelt Ihr Kunde die Tantieme/Sonderzahlung jedoch innerhalb einer Pensionszusage um, bleibt das zu versteuernde Einkommen bei 100.000 €. Die Förderung der Tantiemenumwandlung durch Steuerentlastung liegt dadurch bei 8.502 €.
Fazit: Wenn die Tantieme nicht zum ursprünglichen Einkommen hinzugerechnet wird, wirkt sich eine Umwandlung steueroptimierend aus.
Wie helfen Sie Ihren Kunden, die Steuerlast so gering wie möglich zu halten? Nutzen Sie die Tantiemen und Sonderzahlungen und wandeln Sie diese komplett oder teilweise steueroptimiert um. Der richtige Baustein: die betriebliche Altersversorgung (bAV). In Form einer modernen, wertpapiergebundenen Pensionszusage.
Der Rahmen der bAV bietet die optimale Möglichkeit, Bonifikationen und Tantiemen umzuwandeln und so die Steuerlast zu verringern. Gleichzeitig bauen sich Ihre Kunden ein sattes Polster für die Rente auf.
Wichtig hierbei ist der richtige Zeitpunkt zur Tantiemenumwandlung. Wann der ist? Für das vergangene Geschäftsjahr müssen die Tantiemen vor Feststellung des Jahresabschlusses umgewandelt werden.
Beachten Sie: Zu Rentenbeginn ist die zu erhaltende Leistung voll steuerpflichtig. Bei der Kapitalauszahlung ist es in der Regel möglich, die Steuer durch die Fünftelungsregel zu reduzieren.
Eine Tantiemenumwandlung lohnt sich.
Wenn Ihr Kunde Sie nach Möglichkeiten fragt, wie er seine Tantiemen oder Sonderzahlungen am besten für die Rente investieren soll, wäre natürlich auch die Basisrente eine Option. Welche Lösung bietet sich also mehr an?
Beide Vorsorgeformen haben ihre Vor- und Nachteile. Die unbegrenzte steuerliche Förderung sowie die Möglichkeit einer vollständigen Kapitalisierung lassen die Tantiemenumwandlung jedoch als bessere Option erscheinen. Dabei wird Ihr Kunde nicht von steuerlichen Förderrahmen eingeschränkt. Bei einer Tantiemenumwandlung wird nämlich der komplette Betrag steuerfrei umgewandelt. Zusätzlich kann der Versicherungsnehmer im Notfall das angelegte Kapital flexibel entnehmen, da die Rückdeckungsversicherung über das Unternehmen abgewickelt wird.