Sie ist die optimale Altersvorsorge für Gesellschafter-Geschäftsführer und die ideale Lösung zur Umwandlung von Tantiemen für Fach- und Führungskräfte.
Die Pensions- oder Direktzusage ist die klassische Form der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) im deutschen Mittelstand. Mit der Pensionszusage erteilt Ihr Firmenkunde seinem Arbeitnehmer oder sich selbst als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Zusage auf eine Leistung der betrieblichen Altersvorsorge. Ihr Firmenkunde kann eine Rückdeckungsversicherung bei einem Versicherer abschließen, um die zugesagte Leistung abzusichern.
Bei der Pensionszusage werden Rückstellungen in der Bilanz gebildet. Wenn Sie die Zusage richtig gestalten, spart Ihr Firmenkunde Steuern und profitiert von Liquiditätsvorteilen. Zudem können Sie die Leistungshöhe nahezu beliebig festlegen und haben viele Möglichkeiten, wie Sie die Zusage gestalten. Bei kongruenter Ausgestaltung mit einer Rückdeckungsversicherung ist eine Saldierung in der Handelsbilanz möglich. Ihr Firmenkunde kann daher flexibel auf die jeweiligen Belange eingehen. Die Pensionszusage ist somit hervorragend als Instrument der betrieblichen Altersvorsorge geeignet.
Im Gegensatz zur Unterstützungskasse können Mitarbeiter die Pensionszusage auch durch Einmalbeiträge (z. B. Tantiemen, Sonderzahlungen) finanzieren. Es sind nahezu unbegrenzte steuerfreie Zahlungen möglich. Zu Rentenbeginn können sie die Fünftelungsreglung als steuerlichen Vorteil nutzen.
Muss der Arbeitgeber Insolvenz anmelden, sind die Leistungen durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) oder Verpfändung der Rückdeckungsversicherung abgesichert.
Nicht immer entwickeln sich Kapitalanlagen wie erwartet. Deswegen können versprochene Leistungen manchmal nicht garantiert werden. Überprüfen Sie daher bestehende Pensionszusagen regelmäßig. Handeln sollte Ihr Kunde bei Ausfinanzierung, der Regelung seiner Nachfolge oder wenn er sein Unternehmen verkaufen will. Nutzen Sie dazu den Service unserer Kooperationspartner .