Ab Januar 2019 müssen Sie Ihren Kunden gemäß der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ein neues Informationsblatt zur Verfügung stellen.
Das sogenannte „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ müssen Sie Ihrem Kunden vor Abschluss eines Lebensversicherungsprodukts bereitstellen. Es beinhaltet unter anderem eine Zusammenfassung der versicherten Hauptrisiken und der ausgeschlossenen Risiken, die Versicherungssumme und den geografischen Geltungsbereich.
Ziel ist es, eine leichtere Vergleichbarkeit der Produkte zwischen Wettbewerbern zu ermöglichen. Bei den folgenden Produkten ist das Informationsblatt mit den individuellen Antragsdaten Ihres Kunden Bestandteil der vorvertraglichen Informationen: