Gerade in kleinen Betrieben arbeiten Familienangehörige häufig mit im Unternehmen. Wir erläutern Ihnen, wie Ihre Kunden diese in der betrieblichen Altersversorgung bedarfsgerecht berücksichtigen.
Viele kleine oder mittelständische Unternehmer sind darauf angewiesen, dass Familienangehörige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder im Betrieb mitarbeiten.
Familienangehörige unterstützen und koordinieren in diesen Fällen oftmals die Abläufe oder spielen bei der Kommunikation mit den Kunden eine wichtige Rolle.
In dieser Funktion sind sie unternehmerähnliche Personen. Deshalb müssen die Unternehmer bei wirtschaftlichen Fragen – beispielsweise bei der richtigen finanziellen Absicherung im Alter – besondere Vorschriften beachten.
Versorgungszusagen an einen mitarbeitenden nahen Familienangehörigen werden nur anerkannt, wenn das Arbeitsverhältnis
Für Ihren Kunden:
Für den mitarbeitenden Angehörigen:
Nahe Familienangehörige von