Werden Sie jetzt aktiv und sichern Sie Ihren Kunden die Steuervorteile für 2024.
Als Versicherungsvermittler wissen Sie, wie wichtig die Basisrente für die finanzielle Absicherung Ihrer Kunden im Alter ist. Doch oft wird das volle Potenzial nicht ausgeschöpft, und wertvolle steuerliche Vorteile bleiben ungenutzt. Helfen Sie Ihren Kunden dabei, das Beste aus Ihrer Altersversorgung herauszuholen. Mit unseren Services machen wir es Ihnen dabei so einfach wie möglich.
Canada Life unterstützt Sie aktiv im Jahresendgeschäft. Wir übernehmen die Ansprache Ihrer Kunden für Sie – individuell und zielgerichtet. Da jede Kunden- und Vertragskonstellation einzigartig ist, haben wir unsere Kunden in 3 Gruppen aufgeteilt. Abhängig von Vertrag und Laufzeit erhält jeder Kunde eine maßgeschneiderte Ansprache mit den für ihn relevanten Informationen.
Sollte ein Kunde zusätzlich einen Vertrag mit laufenden Beiträgen haben, informieren wir ihn auch über die Möglichkeit einer Beitragserhöhung – ein weiterer Schritt zur Optimierung seiner Altersvorsorge.
Wie wir Sie genau unterstützen und wie Ihre Kunden die Zuzahlung bei uns einreichen können? Das erfahren Sie in unserem Tutorial.
Damit Sie sich auf Ihre Beratung konzentrieren können.
Mit der Basisrente haben Ihre Kunden 2024 wieder die Gelegenheit, kräftig Steuern zu sparen. Zeigen Sie Ihren Kunden, wie sie Steuern sparen und ihre Rente aufstocken einfach verbinden können.
Durch das Aktivieren des Videos werden Daten an den jeweiligen Anbieter geschickt. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Datenschutz-Seite .
Mit der Basisrente können Ihre Kunden flexibel Zuzahlungen oder Beitragserhöhungen vornehmen, genau dann, wenn es am besten in ihre Finanzplanung passt. Diese Flexibilität ermöglicht es, die Altersvorsorge gezielt auszubauen, zu optimieren und die Rente zu erhöhen.
Ihre Kunden profitieren durch die steuerliche Förderung der Basisrente bereits während der Einzahlung. Die gesparten Steuern können sofort wieder in den weiteren Aufbau der Altersvorsorge investiert werden – eine clevere Strategie, insbesondere für Selbstständige, Freiberufler und Angestellte mit höherem Einkommen.
Im unteren Beispiel sehen Sie, wie sehr es sich lohnt, die Steuererstattung direkt wieder in den Vertrag einzuzahlen. Über die Jahre wird die spätere Rente durch diesen weiteren Zuzahlungseffekt immer weiter ausgebaut.
Zuzahlung | Mögliche Steuerrückerstattung | Tatsächlicher Aufwand | Wertentwicklung nach 25 Jahren* | Wertsteigerung des eingesetzten Kapitals p.a |
---|---|---|---|---|
10.000 € | 4.666 € | 5.334 € | 40.265 € | 8,42 % |
15.000 € | 6.737 € | 8.263 € | 60.397 € | 8,28 % |
20.000 € | 8.718 € | 11.282 € | 80.529 € | 8,18 % |
Natürlich stellen wir Ihnen die Unterlagen der Kunden, die wir für Sie angeschrieben haben, auch bereit. Sie finden die Kopien der personalisierten Unterlagen Ihrer Kunden zu allen Verträgen in der [partner]post bzw. der BiPRO Maklerpost.
Hier kommt es auf die Vertragskonstellation an:
Der Kunde muss nur den personalisierten Kurzantrag ausfüllen. Die neuen Fonds werden automatisch policiert und alle Informationen mit der Police an den Kunden verschickt.
Eine Zuzahlung kann mit SEPA-Lastschriftmandat oder mit Überweisung erfolgen. Alle Kunden, die im Rahmen unserer Bestandsaktion von uns angeschrieben wurden, können auch den personalisierten Überweisungsträger nutzen. Dieser ist dem Anschreiben beigefügt. Wichtig ist dabei, dass der Zuzahlungsbetrag bis zum 27. Dezember 2024 bei uns verbucht wurde. Soll der Betrag bequem über Lastschrift abgebucht werden, brauchen wir den Kurzantrag bis spätestens 20. Dezember 2024 unterschrieben zurück.
Bei einer Zuzahlung in eine Basisrente müssen der Kontoinhaber und der Versicherungsnehmer gleich sein. So regelt es § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Bitte beachten sie dabei: Die Zahlung muss in dem Jahr erfolgen, in dem der Sonderausgabenzug geltend gemacht werden soll. Nur so kann der mögliche Sonderausgabenabzug steuerlich geltend gemacht werden. Nur bei Eheleuten, die nach § 26b EStG zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, kann der Ehegatte oder (eingetragene) Lebenspartner die Beiträge leisten.
Kunden mit Verträgen gegen Einmalbeitrag
Diese Kunden werden in der Aktion nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit des Vertrags noch mehr als 10 Jahre beträgt. Eine Zuzahlung erfolgt dann automatisch in den UWP-Fonds. Zuzahlungen sind bei Restlaufzeiten, die kürzer als 10 Jahre sind, nicht mehr möglich. Deshalb berücksichtigen wir diese Kunden in der Aktion nicht mehr.
Ihre Kunden möchten den laufenden Beitrag anpassen?
Kunden mit Verträgen gegen laufenden Beitrag werden nur dann berücksichtigt, wenn die Restlaufzeit ihres Vertrags mehr als 12 Jahre beträgt. Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Eine Erhöhung bei dieser Vertragskonstellation erfolgt automatisch in den UWP-Fonds. Für Verträge mit einer kürzeren Restlaufzeit sind keine Zuzahlungen und Erhöhungen mehr möglich.
Alle Kunden werden in der Aktion berücksichtigt.
Hier unterscheiden wir wegen der Garantievoraussetzungen des UWP-Fonds auch in Laufzeiten:
Verträge gegen Einmalbeitrag mit weniger als 10 Jahren Laufzeit
Bei Verträgen, die in weniger als 10 Jahren auslaufen, kann der Kunde die Zuzahlung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen. Der UWP-Fonds ist durch die kurze Laufzeit nicht mehr wählbar, Grund dafür sind die Garantien in dem Fonds.
Tipp: Machen Sie es den Kunden einfach und nutzen Sie unser Automatisches Portfolio Management (APM). Dabei muss der Kunde nur sein Anlageprofil festlegen und wir erledigen den Rest. Dafür brauchen wir nur das ausgefüllte Formular zur Anlageprofilanalyse.
Verträge gegen Einmalbeitrag mit mehr als 10 Jahren Laufzeit
Läuft der Vertrag noch länger als 10 Jahre, haben die Kunden die Wahl: Sie können in den UWP-Fonds oder in die Freie Fondsauswahl investieren.
Verträge gegen laufenden Beitrag
Ihr Kunde möchte den laufenden Beitrag erhöhen? Die erste Zuzahlung zu einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung erfolgt in einen gesonderten Einmalbeitragsvertrag für das aktuelle Produkt GENERATION basic plus. Für diesen neuen Vertrag gelten die zum Zeitpunkt der ersten Zuzahlung verwendeten Versicherungsbedingungen. Die Fondsaufteilung erfolgt analog des bestehenden Vertrags, falls die Fonds weiter wählbar sind. Bei einer Zuzahlung in den UWP-Fonds beträgt die Mindestlaufzeit 10 Jahre.
Der Vertrag des Kunden läuft noch mehr als 12 Jahre? Dann erfolgt die Erhöhung automatisch in die bestehende Fondsaufteilung. Wenn die Laufzeit weniger als 12 Jahre beträgt, kann der Kunde die Erhöhung nur noch in die freie Fondsauswahl tätigen.
Hinweis zu Verträgen ab dem 03.05.2024: Für Kunden. die ihren Vertrag nach dem 03.05.2024 abgeschlossen haben, berücksichtigen wir ebenfalls die oben genannten Vertragskonstellationen des GENERATION basic plus. Die einzige Besonderheit hier ist die neue Mindestzuzahlung von 250 €.
Für alle Verträge, die vor dem 03.05.2024 abgeschlossen wurden und/oder die bereits zugezahlt haben, gilt die MIndestzuzahlungshöhe von 500 €.
Für alle Verträge, die nach dem 03.05.2024 abgeschlossen wurden oder für Verträge, die vorher abgeschlossen wurden und jetzt ihre 1. Zuzahlung in einen neuen Einmalbeitragsvertrag leisten, gilt die Mindesthöhe von 250 €.