Wenn sich die Lebenssituation Ihrer Kunden ändert, muss sich auch ihre betriebliche Altersversorgung daran anpassen lassen – bei Canada Life kein Problem!
Die betriebliche Altersversorgung ist für viele Arbeitnehmer eine feste Stütze der persönlichen Altersversorgung – besonders als Direktversicherung.
Wenn sich die Lebensumstände ändern, stellt sich die Frage, ob die einmal vereinbarte Beitragshöhe oder Rente noch zum veränderten Leben passt. Hat Ihr Kunde beispielsweise Boni oder Gratifikationen erhalten, kann er diese durch Zuzahlungen in seinen bestehenden bAV-Vertrag im Durchführungsweg Direktversicherung anlegen. Bei einer dauerhaften Gehaltserhöhung eignet sich die Beitragserhöhung am besten. So passt die Betriebsrente am Ende auch noch zum Lebensstandard!
Für die Direktversicherung nach § 3 Nr. 63 EStG sind 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG) steuerfrei und 4 % sozialabgabenfrei. Die BBG wird jährlich überprüft und in der Regel auch angepasst. Dementsprechend kann auch die Beitragshöhe angepasst werden.
Canada Life führt die Erhöhungen im laufenden Vertrag durch – und das zu den ursprünglichen Konditionen und mit der urprünglich garantierten Mindestwertentwicklung.
Hat Ihr Kunde in einem Vertrag mit laufenden Beiträgen eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vereinbart? Dann genügt bei einer Erhöhung eine vereinfachte Gesundheitserklärung.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) hat als wesentliche Änderung den verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung eingeführt. Dieser ist seit Januar 2022 für alle Verträge verpflichtend – auch für Altverträge.