Für die bAV gelten besondere Regeln, wenn Arbeitnehmer den Arbeitgeber wechseln.
Der Arbeitnehmer hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine Zusage für eine Betriebsrente erhalten. Er möchte diese bei seinem neuen Arbeitgeber künftig fortführen. Dafür hat er folgende Möglichkeiten:
Ein Arbeitnehmer beendet ein Arbeitsverhältnis und übernimmt die Direktversicherung in der Regel zunächst selbst.
Nun gibt es folgende Möglichkeiten:
Zusammenfassung:
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Die Unterstützungskasse stellt die Rückdeckungsversicherung beitragsfrei. Sobald der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, erhält er eine Leistung aus der beitragsfreien Versicherung.
Alternativ kann auch der neue Arbeitgeber der Unterstützungskasse beitreten und die Versorgungszusage übernehmen. Der Arbeitnehmer kann den Vertrag in der Regel nicht privat fortführen.
In den meisten Fällen bleibt die Zusage bei dem bisherigen Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer erhält zu Rentenbeginn die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erdiente Leistung dann direkt von ihm.
Für den Wechsel des Arbeitgebers innerhalb eines Unternehmensverbunds, wie z. B. einer Konzernstruktur, bieten wir im Durchführungsweg Direktversicherung ein vereinfachtes Verfahren. Für die Beantragung können einfach unser Formular „Arbeitgeberwechsel Direktversicherung Konzernstruktur“ sowie die Excelliste „Versichertenverzeichnis Konzernstruktur“ genutzt werden. Voraussetzung ist, dass ein bestehender Konzernrahmenvertrag inklusive aller Datenschutzbestimmungen vorliegt. Ebenfalls müssen alle am Versicherungsnehmerwechsel beteiligten Gesellschaften vollständig nach dem GwG identifiziert sein.
Die Formulare zum Übertragungsabkommen und Arbeitgeberwechsel können auch digital unterschrieben werden. Sie möchten die E-Signatur nutzen? Welche Schritte Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in der „Information – Prozessbeschreibung E-Signatur“.