Arbeitslos? Krank? Elternzeit? Lebensumstände ändern sich. Der Wunsch nach Sicherheit bleibt. Also passen Sie Ihre Vorsorge clever an.
Es gibt viele Gründe dafür, dass man zeitweise weniger Geld zur Verfügung hat: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit, kurzfristige Mehrausgaben oder Krankheit?
Wenn Ihr Einkommen sinkt, kann man prüfen, ob sich auch Ihr Versicherungsbedarf ändert. Das ist nicht automatisch der Fall. Also Achtung: Kürzen Sie nicht gleich Ihre Beiträge oder die Versicherungsleistung, nur weil Sie gerade weniger verdienen.
Mit einer Beitragsfreistellung können wir Sie für geraume Zeit entlasten, ohne dass Sie auf Ihre Vorsorge verzichten müssen. Sie haben eine Risikovorsorge oder ein Altersvorsorgeprodukt mit Zusatzoption? Dann ist eine Beitragsreduzierung oft sinnvoller. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir informieren Sie gerne – per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie. Übrigens: Für besondere Fälle bieten wir auch Sonderregelungen an.
Sie möchten Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen? Sprechen Sie ihn darauf an! Mit seiner Zustimmung ist dies möglich. Wir schicken Ihnen anschließend gerne die Übertragungsformulare und kümmern uns um den Rest.
Schicken Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung Ihres bisherigen Arbeitgebers darüber, wann Sie das Unternehmen verlassen haben. Ihre Betriebsrente können Sie ganz einfach privat fortführen – bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben.
Sofern möglich, stellen wir Ihren bAV-Vertrag gerne beitragsfrei oder reduzieren Ihre Beiträge.
Sobald Sie das Unternehmen verlassen, wird Ihr bAV-Vertrag direkt auf Sie übertragen. Sie können die Beiträge selber weiterzahlen – voll oder reduziert. Oder Sie lassen den Vertrag beitragsfrei stellen.
Wenn Sie eine bAV im Durchführungsweg der Unterstützungskasse oder Pensionszusage haben, müssen Sie jedoch vieles beachten. Kontaktieren Sie uns einfach – gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.