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Ältere Frau schaut durch ein Fenster

Ich habe weniger Einkommen – was kann ich tun?

Arbeitslos? Krank? Elternzeit? Lebensumstände ändern sich. Der Wunsch nach Sicherheit bleibt. Also passen Sie Ihre Vorsorge clever an.

Weniger Einkommen

Engpass? Davon geht die Vorsorge nicht unter.

Es gibt viele Gründe dafür, dass man zeitweise weniger Geld zur Verfügung hat: Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Elternzeit, kurzfristige Mehrausgaben oder Krankheit?

Wenn Ihr Einkommen sinkt, kann man prüfen, ob sich auch Ihr Versicherungsbedarf ändert. Das ist nicht automatisch der Fall. Also Achtung: Kürzen Sie nicht gleich Ihre Beiträge oder die Versicherungsleistung, nur weil Sie gerade weniger verdienen.

Mit einer Beitragsfreistellung können wir Sie für geraume Zeit entlasten, ohne dass Sie auf Ihre Vorsorge verzichten müssen. Sie haben eine Risikovorsorge oder ein Altersvorsorgeprodukt mit Zusatzoption? Dann ist eine Beitragsreduzierung oft sinnvoller. Dabei gibt es jedoch einiges zu beachten. Kontaktieren Sie uns einfach! Wir informieren Sie gerne – per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie. Übrigens: Für besondere Fälle bieten wir auch Sonderregelungen an.

Online-Vertragsänderungen

Vertragsänderungen leichtgemacht: Formular ausfüllen, absenden, fertig.

Sie möchten Ihren Beitrag reduzieren oder den Vertrag beitragsfrei stellen? Dann füllen Sie einfach das Formular „Vertragsänderungen mitteilen“ aus. Entweder direkt online. Oder Sie drucken das PDF-Formular aus, füllen es aus, unterschreiben es und schicken es uns per Post.

bAV bei reduziertem oder unsicherem Einkommen

Jobwechsel? Kurzarbeit? Arbeitslos? Betriebsrente bleibt!

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Ich habe einen neuen Arbeitgeber

Sie möchten Ihre betriebliche Altersversorgung (bAV) auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen? Sprechen Sie ihn darauf an! Mit seiner Zustimmung ist dies möglich. Wir schicken Ihnen anschließend gerne die Übertragungsformulare und kümmern uns um den Rest.

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Ich habe noch keinen neuen Arbeitgeber

Schicken Sie uns bitte eine schriftliche Mitteilung Ihres bisherigen Arbeitgebers darüber, wann Sie das Unternehmen verlassen haben. Ihre Betriebsrente können Sie ganz einfach privat fortführen – bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben.

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Ich bin in Kurzarbeit

Sofern möglich, stellen wir Ihren bAV-Vertrag gerne beitragsfrei oder reduzieren Ihre Beiträge.

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Sofern möglich, stellen wir Ihren bAV-Vertrag gerne beitragsfrei oder reduzieren Ihre Beiträge.

Sobald Sie das Unternehmen verlassen, wird Ihr bAV-Vertrag direkt auf Sie übertragen. Sie können die Beiträge selber weiterzahlen – voll oder reduziert. Oder Sie lassen den Vertrag beitragsfrei stellen.

Hand arbeitet am Tablet, Laptop im Hintergrund
Die passende Lösung finden? Wir helfen Ihnen!

Wenn Sie eine bAV im Durchführungsweg der Unterstützungskasse oder Pensionszusage haben, müssen Sie jedoch vieles beachten. Kontaktieren Sie uns einfach – gemeinsam finden wir die richtige Lösung für Sie.

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