Mit einer Scheidung ändern sich viele Dinge auf einmal. Ist Ihnen bewusst, was Sie in Bezug auf Ihre Alters- und Risikovorsorge alles beachten müssen?
Eine Scheidung ist eine große persönliche Veränderung. Meistens geht sie mit einem hohen organisatorischen Aufwand einher.
Wir helfen Ihnen, diesen Aufwand bei Ihrer Vorsorge so gering wie möglich zu halten. Haben sich beispielsweise persönliche Daten wie Adresse oder Nachname geändert? Oder Ihre Bankverbindung oder die Zahlungsweise der Beiträge? Und wie sieht es mit dem Bezugsrecht aus? Prüfen Sie bei einer Scheidung Ihre Alters- und Risikoverträge. Höchstwahrscheinlich sind einige Vertragsänderungen nötig! Und so einfach geht’s:
Sie möchten uns Änderungen Ihres Vertrags schnell und einfach elektronisch mitteilen? Dann ist unser Online-Formular „Vertragsänderungen mitteilen“ genau richtig für Sie. Wählen Sie einfach die Änderungen aus, die wir für Sie durchführen sollen: Daten eingeben, Formular absenden, fertig.
Sie möchten uns Vertragsänderungen zu Ihrer Alters- oder Risikovorsorge per Post mitteilen? Dann nutzen Sie dazu bitte unser Formular.
Senden Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben an:
Canada Life Assurance Europe plc
Postfach 1763
63237 Neu-Isenburg
Sie können sich den aktuellen Beitrag nicht mehr leisten? Oder nur einen geringeren Beitrag zahlen? Wir haben verschiedene Lösungen, um Sie in dieser Situation zu unterstützen.
Ändern sich Ihre Lebensumstände zum Beispiel durch eine Scheidung, so ist es sinnvoll, auch die Höhe Ihrer Leistung anzupassen. Dank der Nachversicherungsgarantie geht dies ganz einfach.
In den Versicherungsbedingungen zu Ihrem Vertrag finden Sie Informationen zu Ihrer Nachversicherungsgarantie. Sprechen Sie auch mit Ihrem Versicherungsvermittler, um die passende neue Höhe Ihres Versicherungsschutzes zu bestimmen.
Der Versorgungsausgleich regelt, dass Ansprüche für die Altersversorgung, die Sie während der Zeit Ihrer Ehe erworben haben, untereinander ausgeglichen werden. Er sorgt also für eine gerechte Aufteilung der Ansprüche zwischen den Ehepartnern nach der Scheidung. Neben den Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung fallen auch Basisrente, Riesterrente, private Rentenversicherungsverträge und die betriebliche Altersversorgung darunter.
Der Versorgungsausgleich ermittelt und vergleicht alle Ansprüche der Ehepartner miteinander. Wer mehr erworben hat, muss einen Teil seiner Ansprüche an den anderen abgeben. Denn auch nach der Scheidung sollen beide Partner im Alter versorgt sein.
Der Gesetzgeber hat das Thema Versorgungsausgleich mit dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) im September 2009 neu geregelt. Welche Vorgaben und Möglichkeiten es für Canada Life-Verträge gibt, finden Sie in der Steuermatrix zum Versorgungsausgleich. Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich haben wir auch in der Fachinformation für Sie zusammengestellt.