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Ältere Frau schaut durch ein Fenster

Wie melde ich einen Leistungsfall meiner Risikoversicherung?

Ihnen selbst oder einer anderen Person ist etwas passiert? Wir erläutern Ihnen, wie Sie einen Leistungsfall melden können. Und welche Unterstützung wir Ihnen bieten.

Leistungen aus einer Risikoversicherung

Leistungsfall über das Onlineformular melden

Sie möchten uns einen Leistungsfall aus einer Risikoversicherung bei Canada Life melden? Nutzen Sie dazu gerne unser Onlineformular. Folgende Leistungen können Sie darüber beantragen:

Falls Sie uns zu diesem Vorgang Dokumente senden möchten, können Sie diese unten hochladen. Für den Upload steht Ihnen ein Datenvolumen von insgesamt 5 MB für bis zu fünf Anlagen zur Verfügung.

Wichtige Hinweise

Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten

Die Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten zahlen wir, wenn

  • bei der versicherten Person eine der in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags aufgeführten schweren Krankheiten diagnostiziert wird oder
  • bei der versicherten Person ein versicherter Eingriff erfolgte,
  • Ihr Vertrag eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten enthält und
  • die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag andere Voraussetzungen oder Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die vollständigen Voraussetzungen einer Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten sowie Ausschlüsse für Ihren Vertrag. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag weitere Voraussetzungen oder Einschränkungen enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Hinweise:

  • Sind zwei Personen versichert, besteht für jede versicherte Person ein separater Schutz und Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. Der jeweilige Anspruch kann unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
  • Wenn Sie eine Absicherung bei (bestimmten) schweren Krankheiten haben, sind Ihre Kinder automatisch mitversichert.
  • In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, ob Versicherungsschutz für automatisch mitversicherte Kinder besteht.

Die Versicherungsbedingungen regeln außerdem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit für Ihr Kind ein Leistungsanspruch besteht.

Wie geht es nach Absenden des Formulars weiter?

Sobald wir Ihre Meldung einer schweren Krankheit erhalten, prüfen wir, ob der entsprechende Vertrag zum Zeitpunkt der Diagnose/des Eingriffs bestand und alle Beiträge gezahlt wurden. Wir prüfen auch, ob Sie eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten vereinbart haben. Anschließend benötigen wir weitere Angaben von Ihnen. Hierfür senden wir Ihnen ein Formular (Leistungsantrag), das Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Krankheitsvorgeschichte enthält. Der Leistungsantrag wird von qualifizierten und erfahrenen Leistungsprüfern geprüft – unterstützt von unseren Gesellschaftsärzten. Meistens benötigen wir weitergehende medizinische Informationen über die medizinische Verlaufsgeschichte. Dazu kann es auch erforderlich sein, dass wir Auskünfte von Krankenkassen/-versicherungen oder anderen Versicherungen anfordern. Dies kann einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor dem Vertragsabschluss betreffen. Vor der Anforderung der Auskünfte erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Sie können auch selbst die Informationen beibringen. Wir werden Sie informieren, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und halten Sie während der Leistungsprüfung auf dem Laufenden.

Leistungen im Todesfall

Die Todesfallleistung zahlen wir, wenn

  • die versicherte Person verstirbt,
  • der Vertrag eine Todesfallleistung enthält und
  • der Vertrag am Todestag der versicherten Person bestanden hat.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie nachlesen, unter welchen Umständen keine Leistungspflicht im Todesfall besteht. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag eine Todesfallleistung enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Wie geht es nach Absenden des Formulars weiter?

Sobald wir Ihre Meldung eines Todesfalls erhalten, prüfen wir, ob der entsprechende Vertrag zum Zeitpunkt des Todes gültig war. Anschließend informieren wir Sie darüber, welche Dokumente wir noch benötigen, um den Leistungsfall zu bearbeiten.

In jedem Fall benötigen wir zur Bearbeitung:

  • einen Leistungsantrag bzw. „Erklärung im Todesfall" von der/den anspruchsberechtigten Person/en
  • die Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein/e mit allen Nachträgen

In manchen Fällen benötigen wir zudem eine Kopie des Erbscheins und/oder weitere Nachweise zur Anspruchsberechtigung. Der Leistungsantrag wird von qualifizierten und erfahrenen Leistungsprüfern geprüft – unterstützt von unseren Gesellschaftsärzten. In einigen Fällen benötigen wir weitergehende medizinische Informationen im Zusammenhang mit der Todesursache oder der medizinischen Verlaufsgeschichte des Verstorbenen. Dazu können Auskünfte von Krankenkassen/-versicherungen oder anderen Versicherungen des Verstorbenen bis zu zehn Jahre vor dem Vertragsabschluss erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir Sie darüber, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und halten Sie während der Leistungsprüfung auf dem Laufenden.

Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Die Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringen wir, wenn – vereinfacht dargestellt –

  • die versicherte Person durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mindestens sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht ausüben kann,
  • Ihr Vertrag eine Leistung bei Berufsunfähigkeit (Beitragsbefreiung und/oder Rente) enthält,
  • die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird und
  • die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Enthält Ihr Vertrag die Absicherung „Rente bei Berufsunfähigkeit wegen chronischer Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Geistes", muss eine entsprechende Erkrankung vorliegen, wenn Sie einen Leistungsfall melden.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag andere Voraussetzungen oder Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die vollständigen Voraussetzungen einer Leistung bei Berufsunfähigkeit sowie Ausschlüsse für Ihren Vertrag. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag eine Todesfallleistung enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Im Fall der Fälle: Wir kümmern uns um Sie mit Rat und Tat: Malteser Assistance

Als Kunde von Canada Life steht Ihnen die kostenfreie telefonische Beratung im Leistungsfall Krebserkrankung offen.

Kostenfreie Leistungen:
  • Beratung zu Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung
  • Beratung zur Einordnung in eine Pflegestufe inklusive Widerspruchsverfahren
  • Beratung zur Beantragung von gesetzlichen Pflegeleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
  • Beratung zur Anerkennung einer Schwerbehinderung (SB-Ausweis)
  • Beratung nach Krankenhausentlassung zur Wundversorgung
  • Information zur Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Malteser Assistance: 0221-9822-0, montags bis freitags 8 -18 Uhr

Zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen, wenn die vermittelte Dienstleistung in Anspruch genommen wird:
  • Vermittlung ambulanter Pflegedienste oder (teil-) stationärer Kurzzeitpflege
  • Nennung renommierter Pflegeheimunternehmen in Deutschland
  • Vermittlung von Krankentransporten
  • Vermittlung von Hausnotrufdiensten, Pflegeschulen, Therapiezentren
  • Nennung von Selbsthilfeorganisationen oder psychologischen Betreuungsdiensten
  • Nennung von Hospizplätzen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Vermittlung von Services für behindertengerechte Wohnungen oder Kfz
  • Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung (Partner: Medexo GmbH)
  • Vermittlung spezieller Krebs-Assistance (Partner: REHAaktiv GmbH)
  • Vermittlung hauswirtschaftlicher Hilfeleistung
  • Nennung von Wund- oder Ergotherapeuten
  • Nennung von Ärzten/Fachärzten
  • Nennung von Bestattungsunternehmen