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Ältere Frau schaut durch ein Fenster

Wie melde ich einen Leistungsfall meiner Risikoversicherung?

Ihnen selbst oder einer anderen Person ist etwas passiert? Wir erläutern Ihnen, wie Sie einen Leistungsfall melden können. Und welche Unterstützung wir Ihnen bieten.

Leistungen aus einer Risikoversicherung

Leistungsfall über das Onlineformular melden

Sie möchten uns einen Leistungsfall aus einer Risikoversicherung bei Canada Life melden? Nutzen Sie dazu gerne unser Onlineformular. Folgende Leistungen können Sie darüber beantragen:

Falls Sie uns zu diesem Vorgang Dokumente senden möchten, können Sie diese unten hochladen. Für den Upload steht Ihnen ein Datenvolumen von insgesamt 5 MB für bis zu fünf Anlagen zur Verfügung.

Wichtige Hinweise

Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten

Die Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten zahlen wir, wenn

  • bei der versicherten Person eine der in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags aufgeführten schweren Krankheiten diagnostiziert wird oder
  • bei der versicherten Person ein versicherter Eingriff erfolgte,
  • Ihr Vertrag eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten enthält und
  • die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag andere Voraussetzungen oder Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die vollständigen Voraussetzungen einer Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten sowie Ausschlüsse für Ihren Vertrag. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag weitere Voraussetzungen oder Einschränkungen enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Hinweise:

  • Sind zwei Personen versichert, besteht für jede versicherte Person ein separater Schutz und Anspruch auf Leistung im Versicherungsfall. Der jeweilige Anspruch kann unabhängig voneinander geltend gemacht werden.
  • Wenn Sie eine Absicherung bei (bestimmten) schweren Krankheiten haben, sind Ihre Kinder automatisch mitversichert.
  • In den Versicherungsbedingungen ist aufgeführt, ob Versicherungsschutz für automatisch mitversicherte Kinder besteht.

Die Versicherungsbedingungen regeln außerdem, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit für Ihr Kind ein Leistungsanspruch besteht.

Wie geht es nach Absenden des Formulars weiter?

Sobald wir Ihre Meldung einer schweren Krankheit erhalten, prüfen wir, ob der entsprechende Vertrag zum Zeitpunkt der Diagnose/des Eingriffs bestand und alle Beiträge gezahlt wurden. Wir prüfen auch, ob Sie eine Leistung bei (bestimmten) schweren Krankheiten vereinbart haben. Anschließend benötigen wir weitere Angaben von Ihnen. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, unseren „Telefoninterview-Service“ zu nutzen. Das bedeutet, medizinisch geschultes Personal geht mit Ihnen bei einem Telefonat den Fragebogen durch und protokolliert Ihre Antworten. Ist ein Telefoninterview nicht möglich oder gewünscht, senden wir Ihnen ein Formular (Leistungsantrag), das Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Krankheitsvorgeschichte enthält. Der Leistungsantrag wird von qualifizierten und erfahrenen Leistungsprüfern geprüft – unterstützt von unseren Gesellschaftsärzten. Meistens benötigen wir weitergehende medizinische Informationen über die medizinische Verlaufsgeschichte. Dazu kann es auch erforderlich sein, dass wir Auskünfte von Krankenkassen/-versicherungen oder anderen Versicherungen anfordern. Dies kann einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren vor dem Vertragsabschluss betreffen. Vor der Anforderung der Auskünfte erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Sie können auch selbst die Informationen beibringen. Wir werden Sie informieren, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und halten Sie während der Leistungsprüfung auf dem Laufenden.

Leistungen im Todesfall

Die Todesfallleistung zahlen wir, wenn

  • die versicherte Person verstirbt,
  • der Vertrag eine Todesfallleistung enthält und
  • der Vertrag am Todestag der versicherten Person bestanden hat.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen können Sie nachlesen, unter welchen Umständen keine Leistungspflicht im Todesfall besteht. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag eine Todesfallleistung enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Wie geht es nach Absenden des Formulars weiter?

Sobald wir Ihre Meldung eines Todesfalls erhalten, prüfen wir, ob der entsprechende Vertrag zum Zeitpunkt des Todes gültig war. Anschließend informieren wir Sie darüber, welche Dokumente wir noch benötigen, um den Leistungsfall zu bearbeiten.

In jedem Fall benötigen wir zur Bearbeitung:

  • einen Leistungsantrag bzw. „Erklärung im Todesfall" von der/den anspruchsberechtigten Person/en
  • die Sterbeurkunde
  • Versicherungsschein/e mit allen Nachträgen

In manchen Fällen benötigen wir zudem eine Kopie des Erbscheins und/oder weitere Nachweise zur Anspruchsberechtigung. Der Leistungsantrag wird von qualifizierten und erfahrenen Leistungsprüfern geprüft – unterstützt von unseren Gesellschaftsärzten. In einigen Fällen benötigen wir weitergehende medizinische Informationen im Zusammenhang mit der Todesursache oder der medizinischen Verlaufsgeschichte des Verstorbenen. Dazu können Auskünfte von Krankenkassen/-versicherungen oder anderen Versicherungen des Verstorbenen bis zu zehn Jahre vor dem Vertragsabschluss erforderlich sein. In diesem Fall informieren wir Sie darüber, welche zusätzlichen Informationen benötigt werden und halten Sie während der Leistungsprüfung auf dem Laufenden.

Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Die Leistung bei Berufsunfähigkeit erbringen wir, wenn – vereinfacht dargestellt –

  • die versicherte Person durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall mindestens sechs Monate ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht ausüben kann,
  • Ihr Vertrag eine Leistung bei Berufsunfähigkeit (Beitragsbefreiung und/oder Rente) enthält,
  • die Berufsunfähigkeit ärztlich nachgewiesen wird und
  • die Vertragsbedingungen erfüllt sind.

Enthält Ihr Vertrag die Absicherung „Rente bei Berufsunfähigkeit wegen chronischer Erkrankungen der Wirbelsäule oder des Geistes", muss eine entsprechende Erkrankung vorliegen, wenn Sie einen Leistungsfall melden.

Eventuell treffen auf Ihren Vertrag andere Voraussetzungen oder Ausschlüsse zu. In Ihren Vertragsunterlagen finden Sie die vollständigen Voraussetzungen einer Leistung bei Berufsunfähigkeit sowie Ausschlüsse für Ihren Vertrag. Sie sind unsicher, ob Ihr Vertrag eine Todesfallleistung enthält? Unser Kundenservice hilft Ihnen unter 06102-30618-00 oder per E-Mail an kundenservice@canadalife.de gerne weiter.

Telefoninterview im Leistungsfall

Wer auf die Leistung aus seiner Risikoversicherung angewiesen ist, erwartet schnelle Hilfe. Das Telefoninterview im Leistungsfall reduziert die Bearbeitungszeit und beschleunigt die Entscheidung.

Beim Telefoninterview werden die für die Leistungsprüfung erforderlichen Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand telefonisch eingeholt. Medizinisch geschultes Personal erfasst zeitnah und präzise alle notwendigen Daten. Dadurch erhalten unsere Leistungsprüfer die notwendigen Informationen in der Regel schneller und können rasch mit der Leistungsprüfung beginnen.

Unser Kooperationspartner MorganAsh vereinbart in unserem Auftrag die Termine und führt die Telefoninterviews durch. MorganAsh ist eines der führenden internationalen Unternehmen für Telefoninterviews und verfügt über langjährige Erfahrungen. Jährlich führen sie rund 25.000 Telefoninterviews im Auftrag namhafter Versicherungsunternehmen durch.

SMS-Erinnerungsservice

Möchten Sie an Ihren Termin zum Telefoninterview und die Rücksendung Ihres Protokolls per SMS erinnert werden? Dann stimmen Sie im jeweiligen Telefonat einfach unserem kostenlosen SMS-Erinnerungsservice zu. Sie erhalten dann einen Tag vor und sieben Tage nach dem Interview Ihre Erinnerungs-SMS.

Wie funktioniert das Telefoninterview im Leistungsfall?

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1. Leistungsfall melden

Sie melden uns einen möglichen Leistungsfall und geben telefonisch Ihr Einverständnis zum Telefoninterview.

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2. Termin vereinbaren

Anschließend werden Sie von unserem Kooperationspartner MorganAsh kontaktiert, um einen Termin für das Telefoninterview zu vereinbaren. Bei diesem Telefonat werden Sie auch darüber informiert, welche Daten benötigt werden – in Bezug auf Untersuchungen, Medikamente, Behandlungen der jetzigen Erkrankung, aber auch der allgemeinen medizinischen Vorgeschichte.

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3. Telefoninterview

Sie werden zum vereinbarten Termin angerufen. Das Telefoninterview dauert ungefähr 60 Minuten.

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4. Rücksendung des Protokolls

Im Anschluss an das Telefoninterview wird ein Protokoll des Interviews erstellt. Sie erhalten das Protokoll zusammen mit der Erklärung zur Schweigepflichtentbindung und einem frankierten Rücksendeumschlag. Unterschreiben Sie das Protokoll und schicken Sie es dann an uns zurück.

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5. Information über weiteres Vorgehen

Wenn wir die Unterlagen erhalten haben, informieren wir Sie innerhalb weniger Tage darüber, welche Ärzte, Krankenhäuser und weitere Stellen wir anschreiben. Über die Entscheidung der Leistungsprüfung informieren wir Sie, sobald uns alle dafür notwendigen Unterlagen vorliegen.

Und das sagen unsere Versicherten:

„Ich war mit dem Telefoninterview sehr zufrieden und kann es nur weiterempfehlen.“
„Ich würde jederzeit wieder ein Telefoninterview machen: schnell, bei Unklarheiten besteht sofortige Aufklärung.“
„Meine Interviewpartnerin war sehr freundlich und kompetent. Das Interview ging schnell und hat mir viel Schreibkram erspart.“

Vertraulicher Umgang mit Ihren Daten: selbstverständlich!

Ihre Daten sind bei uns in guten Händen:

Das Interview wird zur Erstellung des Protokolls gespeichert und nach 6 Monaten automatisch gelöscht. Das unterschriebene Protokoll des Telefoninterviews bildet die Grundlage für die Aufnahme der Leistungsprüfung. Selbstverständlich können Sie vor und während des Interviews jederzeit Ihre Zustimmung für das Interview zurückziehen und dieses beenden. Darauf wird Sie Ihr Gesprächspartner auch explizit hinweisen. In diesem Fall würden wir auf die herkömmliche Methode zur Einholung notwendiger Informationen zurückgreifen und Ihnen den Leistungsantrag schicken.

Erfahren Sie mehr über den Datenschutz bei Canada Life

Im Fall der Fälle: Wir kümmern uns um Sie mit Rat und Tat: Malteser Assistance

Als Kunde von Canada Life steht Ihnen die kostenfreie telefonische Beratung im Leistungsfall Krebserkrankung offen.

Kostenfreie Leistungen:
  • Beratung zu Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung
  • Beratung zur Einordnung in eine Pflegestufe inklusive Widerspruchsverfahren
  • Beratung zur Beantragung von gesetzlichen Pflegeleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB) XI
  • Beratung zur Anerkennung einer Schwerbehinderung (SB-Ausweis)
  • Beratung nach Krankenhausentlassung zur Wundversorgung
  • Information zur Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht

Malteser Assistance: 0221-9822-0, montags bis freitags 8 -18 Uhr

Zusätzliche, kostenpflichtige Leistungen, wenn die vermittelte Dienstleistung in Anspruch genommen wird:
  • Vermittlung ambulanter Pflegedienste oder (teil-) stationärer Kurzzeitpflege
  • Nennung renommierter Pflegeheimunternehmen in Deutschland
  • Vermittlung von Krankentransporten
  • Vermittlung von Hausnotrufdiensten, Pflegeschulen, Therapiezentren
  • Nennung von Selbsthilfeorganisationen oder psychologischen Betreuungsdiensten
  • Nennung von Hospizplätzen oder Einrichtungen für betreutes Wohnen
  • Vermittlung von Services für behindertengerechte Wohnungen oder Kfz
  • Vermittlung einer ärztlichen Zweitmeinung (Partner: Medexo GmbH)
  • Vermittlung spezieller Krebs-Assistance (Partner: REHAaktiv GmbH)
  • Vermittlung hauswirtschaftlicher Hilfeleistung
  • Nennung von Wund- oder Ergotherapeuten
  • Nennung von Ärzten/Fachärzten
  • Nennung von Bestattungsunternehmen