Aktuelle Herausforderungen wie Inflation, Krieg und Corona verunsichern und Sie wollen wissen, ob sich durch diese etwas an Ihrem Vertrag ändert? Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
Die Ereignisse haben sich in den vergangenen Monaten überschlagen. Auf die Pandemie folgten der Ukraine-Krieg, Lieferengpässe, extreme Preissteigerungen und Energieknappheit. Dinge, die natürlich auch die Börse beeinflussen und damit möglicherweise auch Ihren Vertrag.
Wir sind in dieser Zeit weiterhin für Sie da und möchten Ihnen so schnell wie möglich mit Ihren Anliegen weiterhelfen. Da uns aber gerade sehr viele Anfragen erreichen, lassen sich Wartezeiten oft nicht ganz vermeiden. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Oder nutzen Sie unsere Online-Formulare:
Fürs Alter sorgt man nicht mal eben schnell vor. Schließlich reden wir hier oft über Anlagezeiträume von 30 Jahren oder mehr bis zum Rentenbeginn. Mit diesem Gedanken sollte man auch an das Thema Aktien herangehen. Wer langfristig denkt und sein Portfolio breit aufstellt, der kann auch in Krisenzeiten entspannt bleiben. Denn je länger man im Markt bleibt, desto weniger Verluste hat man. In der folgenden Grafik ist das anschaulich präsentiert. Bleibt man mindestens 5 Jahre in internationalen Märkten investiert, hat man nur zu knapp 21 % der investierten Zeit einen möglichen Verlust. Dieser kann je nach Wirtschaftsstimmung höher oder niedriger ausfallen. Trotzdem ist es deutlich wahrscheinlicher, einen Gewinn zu erzielen – investiert man mindestens 15 Jahre, hat man praktisch kein Verlustrisiko.
Und was bedeuten die aktuellen Krisen für Ihre Versicherung bei uns? Hier finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen.
Wenn Ihr Vertrag demnächst den Rentenbeginn erreicht, stehen Ihnen in der Regel verschiedene Optionen zur Verfügung, um flexibel auf eine veränderte Situation zu reagieren. Es gibt beispielsweise die Möglichkeiten, innerhalb Ihres Vertrags – abhängig vom Produkt – einen Fondswechsel durchzuführen oder eine Verlegung des Rentenbeginns gemäß den Versicherungsbedingungen zu beantragen.
Nehmen Sie mit unserem Kundenservice Kontakt auf. Diesen erreichen Sie montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
Grundsätzlich sind Börsenschwankungen ein normaler Vorgang. Langfristig gesehen gleichen sich die Schwankungen jedoch aus und es kommt, wenn man sich die historische Entwicklung der weltweiten Börsen ansieht, immer wieder zu einer Erholung und insgesamt zu einem stetigen Anstieg der Börsenkurse. Eine Garantie für die Entwicklung gibt es jedoch nicht. Auch können einzelne Titel stärker von einem Kursrückgang betroffen sein als andere.
So lange hat es in der Vergangenheit gedauert, bis sich die Kurse wieder erholt haben:
In vielen Fällen besteht bei einer fondsgebundenen Versicherung die Möglichkeit, aktiv auf die Entwicklung zu reagieren. So können Sie auch, abhängig von der Art Ihres Vertrags und den jeweiligen Versicherungsbedingungen, Umschichtungen durchführen und beispielsweise in Fonds wechseln, die weniger Schwankungen unterliegen. Bitte gehen Sie hierzu aber auf Ihren Berater zu. Er hilft Ihnen in diesem Fall gerne weiter.
Bei Investition in den UWP-Fonds können Sie neben der tatsächlichen Wertentwicklung von verschiedenen Garantien profitieren. Für Anteile am UWP-Fonds gewähren wir einen geglätteten Wertzuwachs. Dieser wird zum 01.04. eines jeden Jahres festgelegt und ist für 1 Jahr garantiert. Zum 01.04.2024 beträgt der neue geglättete Wertzuwachs 2,0 % p. a. Diese Wertentwicklung kommt bei Erfüllen der bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen zum Rentenbeginn zum Tragen.
Wenn Sie Ihren Vertrag regelmäßig besparen möchten, spielt die jeweilige Marktphase für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine Rolle. In Zeiten fallender Kurse können Sie mehr Anteile für einen festen Beitrag erwerben. Steigen die Kurse später wieder, profitiert diese höhere Anzahl an Anteilen von dieser positiven Wertsteigerung und Sie erzielen einen insgesamt günstigen Durchschnittswert für Ihre Anteile.
Möchten Sie einen Vertrag mit einem einmaligen Beitrag abschließen oder eine einmalige Zuzahlung zu einem bestehenden Vertrag leisten, kann dies in schwächeren Marktphasen ein günstiger Einstiegszeitpunkt sein.
Auch wenn Sie aktuell einen finanziellen Engpass haben, sollten Sie darauf achten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten: Gerade in Zeiten größerer Unsicherheit sollten Sie sich darauf verlassen können, dass Sie abgesichert sind, wenn Sie schwer erkranken und nicht mehr arbeiten können. Wenn Sie jetzt kündigen, kann es außerdem später schwierig werden, den gleichen Schutz zu einem ähnlichen Beitrag zu erhalten – vor allem, wenn Sie in der Zwischenzeit gesundheitliche Probleme hatten.
Bei der Schwere Krankheiten Vorsorge können Sie, wenn ein entsprechendes Fondsguthaben vorhanden ist, einen Beitragsurlaub beantragen. Diese Option betrifft alle fondsgebundenen Tarifgenerationen bis 2021. Offene Beiträge müssen Sie nicht nachzahlen und die Versicherungsleistung reduziert sich während des Beitragsurlaubs nicht. Wenn wir bei der Überprüfung Ihres Vertrags feststellen, dass das Fondsguthaben voraussichtlich nicht ausreichen wird, um Ihren Vertrag über die gesamte Vertragslaufzeit weiterlaufen zu lassen, können Sie die Vertragslaufzeit entsprechend reduzieren. Zusätzlich zeigen wir Ihnen weitere Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag weiterführen können.
Um Ihre finanzielle Situation etwas zu entlasten, können Sie die Beiträge Ihres Vertrags zur Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsabsicherung je nach Tarif gemäß den Versicherungsbedingungen über einen vorgegebenen Zeitraum stunden – dabei ändert sich an Ihrem Versicherungsschutz nichts. Sobald Sie Ihre Beiträge wieder wie gewohnt zahlen können, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, Ihren Vertrag fortzuführen.
Falls Ihr Vertrag bei den Produkten Berufsunfähigkeitsschutz, Premium Grundfähigkeitsschutz oder Schwere Krankheiten Vorsorge noch kein komplettes Jahr besteht, können Sie den Versicherungsbeginn einmalig um bis zu 3 Monate verlegen. Haben Sie für die Zeit vor dem neuen Versicherungsbeginn schon Beiträge gezahlt, rechnen wir diese auf künftige Beiträge an.
Welche Option für Sie in Frage kommt, hängt von der Tarifgeneration und Ihrer persönlichen Situation ab. Bei Änderungen an Ihrem Vertrag kontaktieren Sie bitte Ihren persönlichen Berater. Er prüft, welche Möglichkeiten Sie haben.
Für Ihren GENERATION-Tarif können Sie entsprechend den Versicherungsbedingungen einen Beitragsurlaub beantragen. In dieser Zeit müssen Sie keine Beiträge zahlen. Wenn Ihr Vertrag zusätzliche Bausteine wie zum Beispiel eine Rente bei Berufsunfähigkeit enthält, reduziert sich der Schutz dieses Bausteins, solange Sie keinen Beitrag zahlen.
Am Ende des Beitragsurlaubs haben Sie dann verschiedene Möglichkeiten, wie Sie Ihren Vertrag fortführen können – gerne besprechen wir diese mit Ihnen.
Besteht Ihr Vertrag noch kein komplettes Jahr, können Sie einmalig eine Verlegung des Versicherungsbeginns von bis zu 3 Monaten beantragen. Bereits gezahlte Beiträge, die auf die Zeit vor dem neuen Versicherungsbeginn entfallen, rechnen wir auf künftige Beiträge an.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, verlieren Sie dadurch Ihre langfristig geplante Altersvorsorge oder Leistungen, auf die Sie zum Beispiel bei einer Berufsunfähigkeit angewiesen sein könnten.
Bevor Sie kündigen, können Sie Ihren Vertrag auch für einen gewissen Zeitraum bedingungsgemäß beitragsfrei stellen oder Ihre Beiträge reduzieren. Das hilft Ihnen dabei, einen möglichen finanziellen Engpass zu überbrücken. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular:
Sie können Ihren Vertrag gemäß den Versicherungsbedingungen auch teilweise kündigen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen dazu an unseren Kundenservice:
Telefon: 06102-306-1800, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr
Per E-Mail: kundenservice@canadalife.de
Auch in den vielen Fällen der Kurzarbeit kann die Betriebsrente erhalten werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Arbeitgeber einen festen Beitrag zugesagt hat. Auch bei Entgeltumwandlung gibt es gute Lösungen, um bei reduziertem oder weggefallenem Entgelt die bAV fortzuführen.
Nein. Egal, welchen Vertrag Sie bei Canada Life besitzen, die Einstufung des Corona-Virus als Pandemie hat keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Und sollte der Versicherungsfall entsprechend der Versicherungsbedingungen Ihres Versicherungsvertrags durch das Corona-Virus eingetreten sein, greift uneingeschränkt der volle Versicherungsschutz.
Das Corona-Virus führt häufig zu grippeähnlichen Symptomen, die nicht Teil der Schwere Krankheiten Vorsorge sind. Sollte es nach einer Infektion mit dem Corona-Virus zu schweren Komplikationen kommen, kann eine Folgeerkrankung durch Ihre Schwere Krankheiten Vorsorge abgedeckt sein.
Jeder hofft, den besten Zeitpunkt zu treffen, um in den Aktienmarkt einzusteigen. Das perfekte Timing ist jedoch ein theoretisches Konstrukt, das in der Realität so gut wie nicht erreichbar ist. Viel einfacher und dabei immer noch vielversprechend ist es, das Geld zu investieren, sich zurückzulehnen und lange genug abzuwarten. Dabei können sowohl monatliche Zahlungen wie bei einem Sparplan als auch eine einmalige Investition attraktive Renditechancen erzielen. Und das ganz ohne Glaskugel.
Die unten abgebildete Grafik zeigt ein theoretisches Investment in die 500 größten Unternehmen der USA. Eine Anlage von insgesamt 2.000 US-Dollar jährlich kann sich verschieden verhalten. Daran erkennt man: Ein Sparplan mit einer Anlagedauer von 20 Jahren liegt nur 10 % unter dem Ergebnis des perfekten Timings, wenn man das endgültige Vermögen betrachtet.
Seit unserer Gründung vor mehr als 175 Jahren sorgen wir dafür, dass unsere Kunden finanziell abgesichert sind – zuverlässig, ein Leben lang. Wir sind Teil der Great-West Lifeco Inc., einem der größten Versicherungs- und Finanzdienstleistungskonzerne weltweit. In Deutschland zählt Canada Life zu den führenden Gesellschaften im Maklermarkt für fondsgebundene Produkte.
Durch kontinuierliche Investitionen in zukunftsstarke Märkte und Unternehmen sorgen unsere Fondsmanager für ein stabiles Anlageergebnis – und sichern damit die finanzielle Zukunft unserer Kunden.