Eine Renteninformation senden wir Ihnen mit der Berechnung zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Sie erhalten eine Renteninformation, wenn Sie einen Vertrag mit folgenden Produkten abgeschlossen haben:
Die EbAV-II-Richtlinie des Europäischen Parlaments enthält Regelungen zur Steuerung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Hauptsächlich geht es dabei um die erweiterten Informationspflichten gegenüber den Kunden, den sogenannten Versorgungsanwärtern.
Die Vorgaben der EbAV-II-Richtlinie wurde in das nationale Recht umgesetzt, besonders im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Unter die EbAV-II-Richtlinie fallen alle Verträge, die als Direktversicherung geführt werden.
Wenn Sie Beiträge rückwirkend in einem folgenden Kalenderjahr zahlen, erscheinen sie nicht in der Summe der gezahlten Beiträge. Das gilt auch für Zuzahlungen zu bestehenden Verträgen, wenn die Zuzahlung erst im folgenden Jahr verbucht wird. Diese Beiträge und Zuzahlungen werden jedoch in der nächsten Jahresinformation im Vertragsguthaben berücksichtigt.
Sind die bedingungsgemäßen Garantievoraussetzungen erfüllt, erhalten Sie den geglätteten Wert oder den tatsächlichen Wert, je nachdem welcher der beiden Werte höher ist. Sind sie nicht erfüllt, gilt der geringere der beiden Werte. Diesen je nachdem höheren oder niedrigeren Wert nennen wir angepasstes Anteilguthaben (UWP-Wert).
Allgemeine Fragen, beispielsweise zu der Wertentwicklung und anderen Begrifflichkeiten, haben, wir Ihnen übersichtlich in einem FAQ zusammengetragen.
Ihr Vermittler steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Renteninformation.