Das Gesetz regelt nicht alles – mehr Sicherheit für die betriebliche Altersversorgung bietet eine Versorgungsordnung. Diese definiert die Spielregeln der bAV in Ihrem Unternehmen.
Die Versorgungsordnung ist ein "Regelwerk" der bAV für die eigenen Arbeitnehmer und definiert alle Gestaltungspielräume. Sie stellt eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dar, in der die arbeitsrechtlichen Vorgaben zur bAV konkretisiert werden.
Die Versorgungsordnung umfasst zum Beispiel den Personenkreis und die Art und Höhe der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung. Sie kann von jedem Unternehmen selbst individuell gestaltet werden. Es ist ratsam, die Versorgungsordnung für Ihr Unternehmen von einem Rechtsanswalt erstellen zu lassen.
Der größte Vorteil einer Versorgungsordnung ist die einheitliche Regelung der betrieblichen Altersversorgung für Ihre Arbeitnehmer und Sie. Dies schafft Klarheit und Transparenz. Zudem minimert eine Versorgungsordnung arbeitsrechtliche Haftungsrisiken. Sie kann auch vor finanziellem Schaden schützen.
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
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