Sie benötigen eine passende Lösung, mit der Sie Mitarbeiter absichern können? Oder Sie bieten bereits eine bAV an? Wir helfen Ihnen!
Ob Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), Vorstände, Führungskräfte oder Mitarbeiter – jeder dieser Arbeitskräfte möchte im Alter gut abgesichert sein. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet dafür einige Vorteile.
Für den Ruhestand muss man vorsorgen. Doch wie geht das am besten? Mit einer bAV lässt sich mithilfe des Unternehmens eine attraktive Rente aufbauen. Abhängig davon, für wen Sie die bAV einrichten, müssen Sie verschiedene Aspekte und rechtliche Bedingungen beachten. Egal, ob Sie Steuerberater, HR-Manager oder Unternehmer sind: Wir helfen Ihnen dabei, die betriebliche Altersvorsorge richtig einzurichten.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet einige steuerliche Vorteile. Davon profitieren sowohl GGF als auch Führungskräfte und Kollektive. Um diese Vorteile vollständig zu nutzen, müssen Sie die Rahmenbedingungen laufend prüfen. Wir haben für Sie alle wichtigen Themen und übersichtlich aufbereitet.
Und suchen nach einer Möglichkeit, Ihre Führungskräfte und Mitarbeiter im Alter abzusichern? Die betriebliche Altersvorsorge bietet viele Wege, um für die Rente vorzusorgen. Und das mit Steuervorteilen! Wir zeigen Ihnen alle wichtigen Themen, die Sie dabei beachten müssen.
Die Fakten auf einen Blick
* Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
* Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
Sie können den bestehenden bAV-Vertrag als Versicherungsnehmer übernehmen und die bAV fortführen.
Vorteil: Die ursprünglichen Konditionen des bisherigen Vertrages bleiben Ihrem Mitarbeiter erhalten.
Sie haben bereits ein bestehendes bAV-Versorgungssystem? In diesem Fall kann der Wert aus dem bestehenden bAV-Vertrag in einen Vertrag Ihres bAV-Systems eingezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen hat Ihr neuer Mitarbeiter darauf sogar einen Rechtsanspruch.
Vorteil: Alle bAV-Verträge sind bei den von Ihnen gewählten Vertragspartnern gebündelt.
Der Mitarbeiter kann den bisherigen bAV-Vertrag auch privat fortführen.
Beteiligen Sie sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter durch einen Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen. In der Regel sind diese Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei Einzahlung in eine betriebliche Altersvorsorge sind sie aber steuer- und sozialversicherungsfrei. So können Ihre Mitarbeiter diese optimal nutzen und in die Altersvorsorge einbringen.
Nutzen Ihre Mitarbeiter eine Entgeltumwandlung? Dann leiten Sie Ihre Ersparnisse der Sozialabgaben in Form eines Zuschusses weiter. Zusätzlich können Sie gerne mehr dazu geben. Je höher Ihr Beitrag ist, desto größer ist die Bereitschaft Ihrer Mitarbeiter, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln auszubauen. Damit belohnen Sie treue Mitarbeiter und machen sich als Arbeitgeber attraktiver.
Unter Umständen ist Ihr Arbeitgeberzuschuss sogar verpflichtend. Nähere Informationen dazu finden Sie hier .
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern eine bAV statt eine Gehaltserhöhung an. So senken Sie Ihre Lohnnebenkosten und gleichzeitig kommen Ihre Einzahlungen in vollem Umfang der Altersvorsorge Ihrer Mitarbeiter zugute.
Sie möchten Ihre Mitarbeiter absichern? Nutzen Sie unsere persönliche Beratung, um mehr über unsere Lösungen zu erfahren und um die passende Absicherung für Sie zu finden.