Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ergänzt die gesetzliche Rente optimal und bietet Ihnen Steuervorteile. Nicht nur das: Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie auch bei Ihrer bAV.
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Die Lösung: Schließen Sie eine betriebliche Altersvorsorge (auch Betriebsrente genannt) ab. Je früher Sie damit anfangen, desto höher kann später Ihre zusätzliche Rente sein.
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen eine bAV im Rahmen einer sogenannten Entgeltumwandlung zu ermöglichen. Er kann sich dabei mit einem Zuschuss an der bAV beteiligen. Bei einer Direktversicherung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Anspruch auf 15 % Zuschuss.
Auch der Staat unterstützt Sie bei der Altersvorsorge. Wie das? Der Beitrag zur bAV wird direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Dadurch reduziert sich der Gesamtbetrag, der versteuert und verbeitragt wird. Ihr tatsächlicher Nettoaufwand ist somit deutlich niedriger. Mehr dazu erfahren Sie hier .
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge? Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst.
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Wussten Sie schon? Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, einen Teil seines vereinbarten Lohns für eine betriebliche Altersvorsorge zu nutzen.
Zahlt der Arbeitgeber einen Teil Ihres Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag ein, nennt sich das Entgeltumwandlung. Da der Betrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, sparen Sie Steuern und gegebenenfalls Sozialabgaben. Außerdem kann Sie Ihr Arbeitgeber durch Zuschüsse unterstützen. Das heißt: Sie sorgen so staatlich gefördert fürs Alter vor, denn Sie zahlen mehr in Ihren bAV-Vertrag ein, als Ihnen netto an Einkommen fehlt. Gehen Sie in Rente, sind die Leistungen steuer- und sozialversicherungspflichtig. Die Abgaben werden aber in der Regel geringer sein als die Ersparnisse.
Die Beiträge werden in einen Mischfonds mit hohem Aktienanteil investiert. Dadurch verbindet er Garantien mit Renditechancen und ist so eine attraktiven Lösung für Ihre betriebliche Altersvorsorge.
Sichern Sie sich mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge auch gegen eine Berufsunfähigkeit ab. Mit zusätzlichen Risikobausteinen ist das ganz einfach möglich.
Bei Bedarf können Sie Ihre Beiträge erhöhen oder reduzieren. Ob längere Krankheit oder Elternzeit – mit Ihren Zahlungen können Sie vorübergehend pausieren.
Einfach erklärt mit einem Beispiel
Paul hat gerade seinen neuen Job bei dem Verwaltungsbüro VeWaBü GmbH begonnen. Bei der Personalabteilung hat er sich über zusätzliche Leistungen im Unternehmen erkundigt. Dort wurde ihm das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge vorgestellt. Das Verwaltungsbüro fördert die Entgeltumwandlung mit einem Arbeitgeberzuschuss von 20 %.
Dieses Angebot nimmt Paul natürlich direkt an und wandelt pro Monat 302 € von seinem Bruttogehalt in die Betriebsrente um. Damit spart er Steuern und Sozialabgaben auf den kompletten Beitrag. Er könnte sogar bis zu 604 € steuerfrei nutzen. Durch den Arbeitgeberzuschuss erhält er von der VeWaBü GmbH noch zusätzlich ca. 60 €, wodurch er dann insgesamt ungefähr 360 € monatlich in den Vertrag einzahlt und für die Betriebsrente spart.
Einfach erklärt mit einem Beispiel
Die Meyer Solar GmbH bietet ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge an. Den leitenden Angestellten steht ein Versorgungsangebot über eine Unterstützungskasse zur Verfügung.
Mara ist Bereichsleiterin und nutzt dieses Angebot bereits seit einigen Jahren, um für ihren Ruhestand vorzusorgen. Da es bei der Unterstützungskasse keine steuerlichen Begrenzungen gibt, zahlt sie von ihrem Gehalt 600 € steuerfrei ein. So baut sie sich ein dickes Polster für die Rente auf und spart gleichzeitig Steuern.
Die bAV ist die sogenannte „Rente vom Chef“. Alle Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge gegen Entgeltumwandlung. Das Gute ist, dass der Staat und auch der Arbeitgeber etwas dazugeben. Sie zahlen dabei die Beiträge direkt von Ihrem Bruttogehalt. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben und bauen so mit geringem Aufwand ein sattes Polster für den Ruhestand auf.
Durch die Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung sollte durch die staatliche Riesterförderung ein Ausgleich geschaffen werden. Die betriebliche Altersvorsorge ist als zusätzliche Altersvorsorge gedacht. Die Beiträge bei einer Riester-Rente sind aus bereits versteuertem Einkommen (Nettoeinkommen) zu zahlen. Erst über die persönliche Einkommensteuererklärung erhalten Versicherte vom Staat jährlich Zulagen und ggf. eine Steuerrückerstattung. Sowohl die Riester-Rente, als auch eine Betriebsrente werden ab Rentenbeginn voll versteuert. Nach derzeitiger Rechtslage sind bei der Riester-Rente keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten.
Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Bei dieser zahlt der Versicherte selbst Beiträge in eine Rentenversicherung ein. Anders als bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind die Beiträge zur Basisrente steuerlich absetzbar. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich als Altersrente, die spätestens ab 2040 der vollen Besteuerung unterliegt. Sie eignet sich insbesondere für Selbstständige und Freiberufler, die weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in die bAV einzahlen können.
Im Gegensatz dazu sind Beiträge zur bAV in einem gewissen Rahmen steuer- und sozialabgabenfrei. So können höhere Beiträge bei gleichem Nettogehalt eingezahlt werden. Zum Auszahlungszeitpunkt kann zwischen einer Altersrente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung gewählt werden. Beides ist dann voll steuerpflichtig, wobei der Steuersatz im Rentenalter in der Regel geringer ist.
Die „Rente vom Chef“ hat in Deutschland eine lange Tradition. Dem Arbeitgeber bietet sie die Möglichkeit, die Mitarbeiter zu motivieren und einen echten Mehrwert zu liefern. Als Arbeitnehmer sichern Sie sich Steuer- und Sozialabgabenvorteile und bauen mit Hilfe Ihres Chefs ein finanzielles Polster fürs Alter auf.
Eine bAV lohnt sich in der Regel für jeden. Je früher Sie damit anfangen, desto geringer ist der Beitrag den Sie benötigen, um Ihre spätere Rentenlücke zu schließen.
Eine bAV lohnt sich in den meisten Fällen. In der Regel müssen dann allerdings höhere Beiträge gezahlt werden, um die Versorgungslücke noch zu schließen. Gerade dann bietet sich die bAV an, da Beitragszahlungen steuerlich begünstigt sind.
Ja, Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung (brutto für netto). Das bedeutet, Ihr Arbeitgeber muss mindestens die Beiträge für eine Direktversicherung von Ihrem Bruttogehalt abführen.
Bei Entgeltumwandlungen besteht zudem eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Beiträge zur Sozialversicherung spart, muss er einen Zuschuss zahlen.
Bei Tod vor Rentenbeginn tritt die sogenannte Hinterbliebenenversorgung in Kraft. So werden das angesparte Guthaben oder, falls höher, die eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Unter „Hinterbliebene“ fallen aus steuerlichen Gründen nur
Sind keine Hinterbliebenen vorhanden, wird ein Sterbegeld an die Erben bzw. an den namentlich festgelegten Berechtigten geleistet.
In der Direktversicherung ist das ziemlich einfach geregelt. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall einen Versicherungsvertrag für Sie abgeschlossen. Sobald Sie auf die Leistungen ein sogenanntes „uneingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht“ haben, kann der Insolvenzverwalter darauf nicht zugreifen. Das bedeutet: Das angesparte Guthaben ist nicht Teil der Insolvenzmasse. Bei der Entgeltumwandlung ist das sofort der Fall. Im Fall einer Insolvenz des Arbeitgebers ist Ihr angespartes Guthaben somit nicht gefährdet. In den Durchführungswegen Unterstützungskasse, Pensionszusage und Pensionsfonds greift der vom Staat eingerichtete Pensionssicherungsverein (PSVaG) im Fall der Insolvenz ein. Die PSVaG übernimmt die Leistungspflicht des insolventen Arbeitgebers und garantiert so, dass diese auch ausgezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine bestehende Rückdeckungsversicherung übernehmen und fortführen.
Direktversicherung
Bei diesem Durchführungsweg meldet das Versicherungsunternehmen der zentralen Stelle die zu versteuernden Leistungen, die sich aus den bAV-Beiträgen ergeben. Wenn Sie als Rentner Leistungen aus der bAV erhalten, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Die Höhe der Steuer hängt maßgeblich davon ab, wie hoch Ihre gesamten Einkünfte im jeweiligen Kalenderjahr sind.
Unterstützungskasse/Pensionszusage
Hier werden die Versorgungsleistungen direkt über die Gehaltsabrechnung Ihres Arbeitgebers oder über die Unterstützungskasse als Zahlstelle berücksichtigt.
Sie wollen mehr darüber wissen, wie Sie Ihre persönliche Rentenlücke schließen können? Oder wie Sie zusätzliches Einkommen für den Ruhestand aufbauen? Nutzen Sie unsere persönliche Beratung.