Für die Tarife GARANTIE INVESTMENT RENTE private und GARANTIE INVESTMENT RENTE business
Ab Rentenbeginn zahlen wir eine garantierte Mindestrente, die im Versicherungsschein angegeben ist. Diese Rente wird auf Basis der aktuellen Rentenbasis und des Rentenfaktors ermittelt und kann nicht sinken, sondern nur gleich bleiben oder steigen, solange keine Entnahmen erfolgen.
Die Rentenbasis wird zum Jahrestag des vereinbarten Rentenbeginns jährlich überprüft und angepasst, falls der Wert des Anteilguthabens am Jahrestag höher ist. Bei einer vereinbarten planmäßigen Erhöhung der Rente steigt diese zusätzlich jährlich um den festgelegten Prozentsatz.
Die folgenden Tabellen geben Auskunft über die aktuell geltenden Rentenfaktoren. Maßgeblich zur Einordnung ist die Höhe des vereinbarten Todesfallschutzes (90 %, 95 % oder 100 %) sowie die vereinbarte Rentendynamik (0 %, 1 %, 2 % oder 3 %) und das Alter der versicherten Person zum vereinbarten Rentenbeginn.
Jede Zuzahlung erhält ihre eigene Rentenbasis. Die Höhe des Rentenfaktors kann bei zusätzlichen Beiträgen variieren. Diese Änderungen basieren auf den zum Zeitpunkt der jeweiligen Zuzahlung geltenden versicherungsmathematischen Annahmen. Der Rentenfaktor für spätere Zuzahlungen kann daher von dem für den ursprünglichen Einmalbeitrag festgelegten Rentenfaktor abweichen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.
*Prozentsatz der zum Rentenbeginn vorhandenen Rentenbasis für die jährlich garantierte Rente.